Schweizer Institute erhielten im Januar von italienischen Behörden einen Fragebogen, der detaillierte Auskünfte zur Geschäftspraxis in Italien verlangt, wie der "Tages-Anzeiger" (Mittwochausgabe) berichtete. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) bestätigte dies gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.
Zahlreiche von Italien angeschriebene Banken hätten sich an den Branchenverband gewandt. Unter Einbezug der Behörden habe dieser daraufhin ein Infoschreiben verfasst, welches den Geldhäusern rät, die Anfrage nach eigenem Ermessen zu beantworten, sagte Sprecher Serge Steiner.
Namen von Kundenberatern
Die Behörden wollen laut dem Zeitungsbericht unter anderem wissen, mit wie vielen Kundenberatern die Institute vor Ort arbeiten und wer diese sind. Zudem wollen sie Informationen zu Kundenvermögen. Dabei hätten es die Behörden nicht auf unversteuertes Schwarzgeld abgesehen. Ziel sei offenbar, dass Schweizer Banken Quellensteuern zahlen sollen.
Italienische Bürger seien in Italien nicht quellensteuerpflichtig, nur Firmen könnten diese Abgabe abführen, schrieb der "Tages-Anzeiger" weiter. Bemessungsgrundlage seien zum Beispiel Kredite an Kunden wie Hypotheken. Betroffen seien also Institute, die ihren Kunden Hypotheken finanziert oder Lombardkredite gewährt haben. Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen sei ein Steuersatz von 12,5 Prozent auf die Zinserträge zulässig.
Das Kreditbuch einer Bank müsste allerdings sehr gross sein, um eine für sie schmerzhafte Steuerzahlung auszulösen. Kenner der Verhältnisse glauben laut dem Medienbericht daher nicht, dass es um grosse Beträge geht.
Im Tessin hat das Geschäft mit Kunden aus dem Nachbarland Tradition. Lokale Banken, wie etwa EFG, wollten sich gegenüber der Zeitung nicht äussern. Auch eine Anfrage von AWP blieb bislang unbeantwortet.
Die Grossbank Credit Suisse etwa wurde von der Guardia di Finanza in dieser Angelegenheit nicht kontaktiert. Die UBS wollte eine entsprechende Anfrage nicht beantworten.
ys/rw
(AWP)