Die Weko hatte Swisscom und ihre Tochterunternehmen Cinetrade und Teleclub im Mai 2016 wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung mit einer Sanktion von rund 72 Millionen Franken belegt.

Swisscom soll bei der Übertragung von Live-Fussball- und Eishockeyspielen im Bezahl-TV einigen Konkurrenten die Ausstrahlung von Live-Sport verweigert oder nur sehr partiell gewährt haben.

Gegen die Verfügung der Weko gelangten die drei Unternehmen ans Bundesverwaltungsgericht. Sunrise hatte sich bereits vor der Weko am Verfahren beteiligt. Das Bundesverwaltungsgericht hat Sunrise nun auch vor den eigenen Schranken zugelassen.

Die Beschwerdeführerinnen sahen deshalb ihre Geschäftsgeheimnisse gefährdet, da eine Beteiligung am Verfahren auch Einsichtsrechte in die Akten beinhaltet. Das Bundesgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil jedoch fest, die Geschäftsgeheimnisse seien nicht in Gefahr.

Das Bundesgericht schreibt in seinen Erwägungen, die Einsichtsrechte seien nicht absolut. Es stehe zudem nicht fest, welche Dokumente Sunrise zu sehen bekomme. Ausserdem hätten Swisscom und ihre Tochterunternehmen vor Gewährung der Einsicht die Möglichkeit, Beschwerde dagegen einzulegen. (Urteil 2C_433/2017 vom 01.05.2019)

(AWP)