Bei allen kulturellen Veranstaltungen muss die wegen der Coronavirus-Pandemie vom Bundesrat festgelegte Höchstzahl von 50 Personen eingehalten werden. Das gewählte Datum gebe den Kulturschaffenden der Westschweiz Zeit, sich vorzubereiten und dem Publikum ein den Umständen angepasstes Angebot zu unterbreiten, teilte die Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins mit.

Die an der Konferenz beteiligten Kantone Bern und Jura bestätigten ihre früheren Beschlüsse, wonach Kultureinrichtungen am 14. beziehungsweise 17. Dezember die Türen wieder öffnen dürfen. Das Wallis hatte bereits am Donnerstag angekündigt, dass Kulturlokale am 14. Dezember wieder Besucherinnen und Besucher empfangen können.

Im Kanton Neuenburg gilt die Wiedereröffnung ab diesem Datum auch für Museen und Bibliotheken. Auch diese waren wegen der Pandemie seit Anfang November geschlossen.

(AWP)