Die Reform sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen ersatzlos abzuschaffen, ausser bei inländischen, natürlichen Personen. Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) am Mittwoch verabschiedet, wie es in der Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) vom Donnerstag hiess.

Der Bundesrat hebe die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen auf. Damit soll es attraktiver werden, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu erwerben. Dank der Reform soll die bisher im Ausland getätigte Ausgabe von Obligationen künftig vermehrt aus der Schweiz heraus erfolgen. Konzerninterne Finanzierungsaktivitäten sollen zudem vermehrt in der Schweiz durchgeführt werden.

Mittel- und langfristig sollen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse in der Schweiz ausgelöst werden, indem die Verrechnungssteuer auf Zinsen - ausser bei inländischen, natürlichen Personen - abgeschafft werde, hiess es weiter.

71 Stellungnahmen gingen in der Vernehmlassung ein, wie es weiter hiess. Die grosse Mehrheit teile die Auffassung, dass im Bereich des Fremdkapitalmarkts Reformbedarf bestehe. Anders als noch in der Vernehmlassung verzichte der Bundesrat auf eine Stärkung des Sicherungszwecks der Verrechnungssteuer. Bereits im heutigen System sind ausländische Zinsen "unbesichert".

Bezogen auf inländische Zinsen komme es zwar zu einer Schwächung des Sicherungszwecks. Die Verrechnungssteuer erfülle jedoch im aktuellen Zinsumfeld diesen Zweck "ohnehin nur begrenzt".

Mindereinnahmen

Einmalig führt die Reform zu Mindereinnahmen von geschätzt 1 Milliarde Franken. Diese würden sich daraus ergeben, dass die Rückerstattung der bestehenden Verrechnungssteuer auf Zinserträgen noch bis zu drei Jahre beantragt werden kann. Die Mindereinnahmen seien jedoch beim Bund durch Rückstellungen gedeckt und würden sich nicht auf das Budget auswirken.

Die wiederkehrenden "statischen" Mindereinnahmen werden auf 170 Millionen Franken geschätzt. Steige das Zinsniveau, würden auch diese Mindereinnahmen steigen. Davon tragen die Kantone laut Mitteilung 10 Prozent und der Bund 90 Prozent. Die Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen führe beim Bund zu jährlichen Mindereinnahmen von 25 Millionen Franken.

Die Reform weise aufgrund von "Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulsen ein attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis" auf. Beim Bund dürfte die Reform nach etwa fünf Jahren selbstfinanzierend sein. Für die Kantone und Gemeinden, bei denen die wiederkehrenden Mindereinnahmen sehr viel geringer ausfallen, sollen die Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse bereits innerhalb kürzerer Frist zu Mehreinnahmen führen, wie das EFD schrieb.

Der Bundesrat eröffnete am Mittwoch zudem die Vernehmlassung zur Ausdehnung des Meldeverfahrens im Konzern bei der Verrechnungssteuer. Es soll ausgedehnt werden und neu ab einer Beteiligung von 10 Prozent in Anspruch genommen werden.

Auch das Bewilligungsverfahren werde administrativ vereinfacht, dies habe nahezu keine finanziellen Auswirkungen und keinen nennenswerten Effekt auf die Steuersicherung. Die Unternehmen erhielten einen Liquiditätsvorteil zulasten eines Liquiditätsnachteils beim Bund. Dieser sei aber im heutigen Zinsumfeld vernachlässigbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juli 2021.

(AWP)