Voraussetzung für die Verlängerung war laut "Handelsblatt" eine Entscheidung der Europäischen Kommission. Brüssel hatte das beihilferechtliche Rahmenwerk um sechs Monate bis zum 30. Juni 2022 verlängert und auch erweitert. Der geschäftsführende Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte dazu erklärt, die Verlängerung sei ein wichtiger Schritt: "Die Pandemie-Lage ist leider in vielen europäischen Ländern wieder sehr ernst. Daher ist es richtig, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Flexibilität gewährt. Wir dürfen die wirtschaftliche Stabilisierung der letzten Monate nicht gefährden."

Erwartet wurde, das bei den Bund-Länder-Beratungen an diesem Donnerstag die Überbrückungshilfen für Firmen verlängert werden. Zahlreiche deutsche Hilfsmassnahmen während der Pandemie hätten ihre beihilferechtliche Grundlage in dem Befristeten Rahmen der Europäischen Kommission, so das Wirtschaftsministerium. Hierauf gestützt seien beispielsweise die Überbrückungshilfe und verschiedene KfW-Kredite./hoe/DP/he

(AWP)