Seit 2013 dürfen in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen keine neuen Zweitwohnungen erstellt werden. Um die Anteile an Zweitwohnungen zu ermitteln, müssen alle Gemeinden jedes Jahr ein Inventar erstellen, wie das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) am Donnerstag mitteilte.

Veränderung in 15 Gemeinden

In sieben Gemeinden ist der Zweitwohnungsanteil neu auf über 20 Prozent gestiegen. Es sind laut der Liste des ARE Guttannen und Leissigen im Kanton Bern, Jussy GE, Mettembert und Bonfol im Kanton Jura, Collina d'Oro TI und Treytorrens (Payerne) in der Waadt.

Acht Gemeinden sind per Ende 2021 unter die Schwelle von 20 Prozent gesunken. Im Kanton Bern sind es Seehof und Heiligenschwendi, im Kanton Jura Les Enfers, Saulcy und Pleigne sowie Les Verrières NE, Provence VD und Varen VS.

Die 15 Gemeinden seien meist kleine und wenig touristische Orte, schrieb das ARE. Zum Beispiel in Heiligenschwendi im Berner Oberland könne der Bau von einem Dutzend neuer Erstwohnsitze den Anteil an Zweitwohnungen unter 20 Prozent drücken.

Die betroffenen Gemeinden können innerhalb von 30 Tagen Stellung beziehen und ihr Wohnungsinventar in Absprache mit dem ARE präzisieren, wie es weiter heisst. Erst danach prüft das Bundesamt, ob das Verbot, weitere Zweitwohnungen zu bauen, in der betroffenen Gemeinde angewendet wird.

Anpassungen gefordert

Am 11. März 2012 nahmen Volk und Stände die Zweiwohnungsinitiative an, die zu den nun angewendeten gesetzlichen Bestimmungen führte. Am zehnten Jahrestag des knappen Volks-Ja forderte die Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) eine Revision des umstrittenen Gesetzes.

Es führe zu einer systematischen Benachteiligung zahlreicher Berggemeinden, machte die SAB geltend. Die Initiative habe sehr handfeste Konsequenzen für die betroffenen 342 Gemeinden und deren Einwohner. Sie greife in die Eigentumsrechte ein, Eigentümer eines Gebäudes könnten nicht mehr frei über dessen Verwendung befinden.

(AWP)