Bei Braun, der im Juli 2020 festgenommen wurde, bestehe weiterhin Fluchtgefahr. Der Verdacht gegen ihn wiege zudem immer noch ausreichend schwer, so dass auch während der weiteren Ermittlungen Untersuchungshaft gerechtfertigt sei, entschied das Oberlandesgericht München Gericht am 14. Dezember, so ein Sprecher.

Die Richter seien auch zu dem Schluss gekommen, dass die Münchner Staatsanwaltschaft angesichts der Komplexität der Sache schnell genug ermittelten.

(Bloomberg)