Die vorsitzende Richterin befragte die damalige Chefin des Rechts- und Compliance-Teams und einen früheren Mitarbeiter von Morgan Stanley, der mit dem Angeklagten zusammen in St. Gallen studiert hatte.

Dabei versuchte die Richterin zu klären, ob die Kontoeröffnung und die kurz danach eintreffenden Gelder des mutmasslichen Strohmanns des Ex-Ministers Apostolos-Athanasios Tsochatzopoulos einer ausreichenden Überprüfung durch den Angeklagten unterzogen worden waren.

Im Kundenprofil hatte der 52-jährige Angeklagte angegeben, dass vom Strohmann, der ein Cousin von Tsochatzopoulos ist, mit etwa 5 Millionen US-Dollar zu rechnen sein. Zwei Tage nach der Kontoeröffnung im Juli 1999 trafen jedoch fast 10 Millionen Franken ein. Diese wurden auf der Basis von Checks gutgeschrieben, die auf zwei Offshore-Firmen lauteten. In den folgenden zwei Jahren wurden insgesamt Checks in der Höhe von rund 47 Millionen Franken eingelöst.

Beide Zeugen bestätigten, dass in solchen Fällen ein Kundenberater nachfragen musste, um die Hintergründe der hohen Summen zu klären und plausible Erklärungen vom Kunden zu erhalten. Allerdings seien die damaligen Anforderungen noch nicht so streng gewesen wie heute.

Der frühere Studienkollege sagte zudem aus, dass damals bei den Banken noch nicht so umfangreiche Dossiers angelegt wurden. Je nach Umständen hätten mündlich erteilte Hintergrunds-Informationen ausreichen können. Ausserdem seien die damaligen Systeme noch nicht so benutzerfreundlich gewesen, wie sie es heute seien. (Fall SK. 2018.73)

(AWP)