Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Zuletzt hatte die BVG-Kommission eine Senkung des Mindestzinssatzes von 1 Prozent auf 0,75 Prozent vorgeschlagen, war damit aber nicht durchgedrungen. Der Bundesrat hat den Zinssatz für 2019 bei 1 Prozent festgelegt.

Für 2020 beantragt die BVG-Kommission nun, bei 1 Prozent zu bleiben. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 0,25 Prozent bis 1 Prozent, wie die Kommission am Dienstag mitteilte. In der Schlussabstimmung hatte sich eine knappe Mehrheit für 1 Prozent ausgesprochen.

Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Die Formel der BVG-Kommission hatte einen tieferen Wert als 1 Prozent ergeben.

Es seien aber weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt worden, heisst es in der Mitteilung. Dazu gehörten die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch solle der Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken, schreibt die BVG-Kommission.

mk

(AWP)