Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hatte der Bundesrat Mitte März 2020 Einreiseverbote verhängt. Den Einkaufstourismus konnte er damit aber nicht stoppen. Ab 23. März sanktionierte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) deshalb Uneinsichtige mit Bussen. Der Bund stützte sich dabei auf das Zollgesetz. Ab 17. April wurden diese Ordnungsbussen ausdrücklich in der Covid-19-Verordnung festgehalten.

In ihrem im Juni publizierten Bericht zu den Covid-19-Massnahmen an der Grenze kam die GPK-S zum Schluss, "dass bis zum 17. April 2020 keine ausdrückliche - und folglich aus ihrer Sicht keine ausreichende - Rechtsgrundlage für Bussen wegen Verstössen gegen das Einkaufstourismusverbot bestand". Zudem hätte der Beschluss der EZV ausdrücklicher kommuniziert werden müssen.

Kommunikation «teilweise unzureichend»

In seiner am Dienstag im Bundesblatt publizierten Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass er einen Teil der Empfehlungen der GPK-S umsetzen wolle. Beispielsweise solle der Anwendungsbereich des Zollgesetzes für künftige Fälle geklärt werden. Die laufende Totalrevision des Zollgesetzes biete dazu Möglichkeit. Er gehe davon aus, "dass sich eine solche Situation in Zukunft nicht wiederholen wird", schreibt der Bundesrat.

Zur Kritik, im vorliegenden Fall schlecht kommuniziert zu haben, schreibt die Regierung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungseinheiten hätte "intensiver sein sollen". Der Bundesrat räumt auch ein, "dass das Thema [Einkaufstourismus] an einer seiner Sitzungen ausführlicher hätte diskutiert werden können". Die Kommunikation sei "teilweise unzureichend" gewesen.

Gleichzeitig hält der Bundesrat fest, dass die Situation in der ersten Corona-Phase für die betroffenen Departemente "eine enorme Arbeitsbelastung" dargestellt habe. Es sei deshalb "verständlich", dass die notwendigen Abklärungen in den Hintergrund gerückt seien. Nichtsdestotrotz soll künftig "eine verstärkte Zusammenarbeit angestrebt werden".

Kein grundsätzliches Problem

Die GPK-S betonte bei Publikation ihres Berichts im Sommer, "dass es sich um eine nachträgliche Beurteilung von Entscheiden handelt, die von der Bundesverwaltung innert kürzester Frist und auf der Basis einer unsicheren Informationslage getroffen werden mussten". Sie sehe auch "kein grundsätzliches Problem" bezüglich des Verhaltens des Zollpersonals.

Im Verhältnis zur grossen Menge von Grenzübertritten und -kontrollen gab es laut der GPK-S "eine relativ kleine Zahl von kritisierten Vorfällen". Angesichts dessen und der verhältnismässig wenigen Beanstandungen und Beschwerden hätten Zollbehörden und das Personal insgesamt gute Arbeit geleistet.

Allfällige angefochtene Bussen werden laut dem Bundesrat von den zuständigen eidgenössischen oder kantonalen Rechtsmittelinstanzen überprüft. Zu Unrecht ergangene Bussen würden nach Abschluss der Verfahren bei Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids zurückerstattet und deren Verhängung werde intern aufgearbeitet.

(AWP)