Für die Umsetzungsvorlage stimmten 138'667 Zürcherinnen und Zürcher, dagegen waren 109'160. Trotz ihrer Tragweite konnte die Vorlage nur wenige Stimmberechtigte an die Urne locken. Die Stimmbeteiligung betrug magere 27,7 Prozent.

Ziel dieser kantonalen Umsetzung der nationalen Steuervorlage 17 ist es, die Abwanderung von einst privilegiert besteuerten Statusgesellschaften zu verhindern.

Dabei handelt es sich um Holdings, Briefkastenfirmen und gemischte Gesellschaften, die im Kanton Zürich 3 Prozent der Unternehmen ausmachen. Sie zahlen rund 18 Prozent der kantonalen Gewinnsteuern und bieten rund 6000 Arbeitsplätze.

Der Mindeststeuersatz dieser Unternehmen wird nun von 7,8 bis 10 Prozent auf 11,2 Prozent angehoben. Im Gegenzug können Unternehmen neu Eigenfinanzierungen, Eigenkapital und Forschung steuerlich abziehen. Gleichzeitig senkt Zürich den Unternehmenssteuersatz für alle Unternehmen von 8 auf 7 Prozent. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen wird so von 21,1 auf etwa 18,2 Prozent reduziert.

Steuerausfälle von 500 Millionen Franken

Diese Steuerreform bedeutet für Kanton und Gemeinden Ausfälle von geschätzt 500 Millionen Franken. Um die wegfallenden Erträge in den Gemeinden ein Stück weit abzufedern, zahlt der Kanton Zusatzbeiträge. Ausserdem gibt es mehr Geld für Soziallasten und aus dem Finanzausgleich.

Im Gegensatz zu anderen Kantonen beinhaltet die Zürcher Umsetzungsvorlage jedoch keine sozialen Ausgleichsmassnahmen, also etwa höhere Kinderzulagen oder mehr Geld für Prämienverbilligungen. Der damals noch bürgerlich dominierte Kantonsrat lehnte dies bei der Beratung im Februar dieses Jahres klar ab.

Instrumente "maximal ausgenutzt"

Ein links-grünes Komitee bekämpfte deshalb die Zürcher Umsetzung. SVP-Finanzdirektor Ernst Stocker habe sämtliche Instrumente, die vom Bund erlaubt würden, maximal ausgenutzt, um den Konzernen möglichst grosse neue Steuerschlupflöcher zu öffnen. Gleichzeitig bezahle die Bevölkerung die Zeche. Auch die Kirchen waren gegen die Vorlage, weil ihnen Steuereinnahmen wegbrechen.

Für die bürgerlichen Parteien, den Gemeindepräsidentenverband sowie die Stadtregierungen von Zürich und Winterthur handelte es sich bei der Vorlage hingegen um einen "gut austarierten Kompromiss". Die Änderungen werden auf Januar 2020 umgesetzt.

Weitere Steuersenkung geplant

Abgeschlossen ist die Steuerreform damit aber nicht. In einem zweiten Schritt will SVP-Regierungsrat Stocker den Unternehmenssatz noch weiter senken, von den am Sonntag beschlossenen 7 Prozent auf noch 6 Prozent. Für diese weitere Senkung kündigte der Zürcher Stadtrat allerdings bereits Widerstand an.

Wie jede Änderung des Steuergesetzes wird auch diese Vorlage vors Volk kommen. Der Zeitpunkt ist noch offen.

(AWP)