Die Maskenpflicht für den öV hat der Bundesrat am vergangenen Mittwoch als Präventionsmassnahme beschlossen. Diese gilt für Personen ab zwölf Jahren in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher gab es im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt.

Ausnahmen sind möglich für Personen, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können. Wer sich keine Maske aufsetzt, für den sind nicht explizit Bussen vorgesehen. Es sei einfach "die Pflicht eines jeden Einzelnen, sich daran zu halten", erklärte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga anlässlich der Bekanntgabe der Massnahme.

Quarantäne bei Einreise aus Risikoländern

Der Bundesrat will auch der erneuten Einschleppung des Virus aus dem Ausland Einhalt gebieten: Ab Montag muss sich deshalb für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus Risiko-Gebieten in die Schweiz einreist. Die Liste enthält 29 Länder, darunter Serbien, die USA, Brasilien, Russland, Israel, Südafrika und Schweden.

Als Risikoländer gelten solche, in welchen die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen mehr als 60 betrug. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.

Bis 10'000 Franken Busse

Die betroffenen Personen müssen sich nach der Einreise in die Schweiz innerhalb von zwei Tagen bei den kantonalen Behörden melden. Wer sich nicht daran hält, dem droht gemäss Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Busse bis zu 10'000 Franken. Bei fahrlässiger Zuwiderhandlung sind es maximal 5000 Franken.

Für die zehn Tage in Quarantäne gibt es keinen Lohnanspruch, da es sich um eine "selbstverschuldete Abwesenheit" handelt, wie Arbeitgeber-Direktor Roland Müller letzte Woche in der Tagesschau von Schweizer Fernsehen SRF sagte.

(AWP)