Gegen die Berichterstattung hatte das in den Beiträgen erwähnte Nachbarpaar der Garage in Sargans SG Beschwerde eingereicht. Dieses war in den Berichten des «Blick» der Kritik ausgesetzt worden, einen Garagisten jahrelang mit Beschwerden eingedeckt zu haben.
Der Presserat beanstandet nun, dass die Zeitung in ihrem Artikel und den dazu aufgeschalteten Reel-Videos auf den Social Media-Kanälen den Nachbarschaftsstreit «im Wesentlichen aus der Sicht des Garagisten dargestellt habe.
Dabei seien zentrale Informationen falsch oder unvollständig wiedergegeben worden. Das Nachbarpaar sei zwar kontaktiert worden, deren Positionen seien jedoch nur minimal und nicht angemessen berücksichtigt worden.
Entsprechend wurde der »Blick« wegen Verletzung der Wahrheits- und der Anhörungspflicht gerügt, wie es in der am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme heisst.
Umgang mit Kommentaren gerügt
Der Presserat rügt in diesem Zusammenhang auch den Umgang des »Blick" mit den Kommentaren auf den Social Media-Kanälen wie Tiktok oder Instagram. Darunter hätten sich ehrverletzende Äusserungen und teilweise auch Gewaltandrohungen befunden.
Die Redaktion trägt gemäss Auffassung des Presserats auch Verantwortung für die Verbreitung solcher Kommentare. Unzulässige Beiträge müssten in Einhaltung der medienethischen Grundregeln entfernt oder zumindest unzugänglich gemacht werden, heisst es.
(AWP)
