Benko war bereits im Oktober 2025 wegen dieses Verdachts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Dabei war er in einem Teilaspekt freigesprochen worden. Diesen Freispruch hob der Oberste Gerichtshof (OGH) aber wieder auf. Daher kommt es nun zur erneuten Verhandlung, bei der die Höhe der Strafe neu festgelegt werden muss.

Vorwurf: Gläubiger durch Mietkostenvorauszahlung geschädigt

Konkret geht es um den Vorwurf, dass Benko 360.000 Euro an Mietkostenvorauszahlung für einen weiteren Wohnsitz geleistet hat, obwohl er kurz vor der Insolvenz stand. Damit soll er seine Gläubiger geschädigt haben.

Benko bekannte sich laut Nachrichtenagentur APA nicht schuldig. Zum fraglichen Zeitpunkt sei er überzeugt gewesen, dass die Sanierung seiner Signa-Gruppe gelingen werde. Die Anmietung des Hauses - neben dem Wohnsitz in der Villa in Igls - sei auf Bitte seiner Frau erfolgt. Dort habe man den Kindern ein «normales Leben» und einen normalen Schulalltag ohne Personal ermöglichen wollen.

Benko, der alle Vorwürfe bestreitet, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Er hatte mit seinem Immobilien- und Handelsimperium Signa ein Milliarden-Vermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die der deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz. Gegen Benko und andere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Strängen ermittelt./mrd/DP/stk

(AWP)