Ziel der Vorlage ist, zu verhindern, dass der Armee Soldaten fehlen. Nah der Einreichung des Gesuches und bis zum Zulassungsentscheid bleiben die Wechselwilligen weiterhin militärdienstpflichtig.

Der Entscheid im Nationalrat fiel am Donnerstag mit 104 zu 86 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und GLP.

Nach der ersten Beratungsrunde war die Wartefrist von zwölf Monaten bei einem Übertritt aus der Armee der einzige strittige Punkt gewesen. Der Nationalrat hatte im Dezember die Frist auf Antrag der Linken abgelehnt. Eine rot-grüne Minderheit wollte auch am Donnerstag noch daran festhalten, unterlag aber.

Mache man den Zivildienst unattraktiver, mache man die Armee nicht attraktiver, sagte Priska Seiler Graf (SP/ZH). "Die Wartefrist ist nichts anderes als Schikane", sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Wartefrist gebe Zeit, den Wechsel zusammen mit dem Betroffenen gründlich zu prüfen, hielt Thomas Rechsteiner (CVP/AI) dagegen.

Den übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen hatten die Räte schon zuvor zugestimmt. Hintergrund der Gesetzesänderung ist die Sorge um die Bestände bei der Armee. Das Interesse am Zivildienst stieg mit der Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 sprunghaft an. Zuletzt war der Trend aber wieder rückläufig.

Der Zivildienst soll - wie heute - anderthalb mal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden bereits geleistete Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Für Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang war es der Faktor 1,1.

Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die Rekrutenschule noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.

Gar nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Dies soll verhindern, dass sich Armeeangehörige mit dem Wechsel der Schiesspflicht entziehen.

Ausserdem sollen keine Einsätze mehr erlaubt sein, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern. Damit soll kein Anreiz mehr bestehen, zwecks beruflicher Weiterbildung zum Zivildienst zu wechseln.

Das letzte Wort zu den Neuerungen dürfte das Stimmvolk haben. Der Zivildienstverband Civiva, die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa), die Grünen und die SP haben bereits ein Referendum angekündigt. Auch die GLP will dieses unterstützen, wie Flach sagte. Das Zivildienstgesetz ist bereit für die Schlussabstimmungen.

(SDA)