Die noch verbleibende Differenz betrifft lediglich einen untergeordneten Punkt. Es geht um eine Formulierung hinsichtlich der Kompetenzen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) gegenüber der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid. Mit dieser Frage muss sich nun nochmals der Ständerat befassen.

Bei den anderen verbliebenen Differenzen schloss sich der Nationalrat auf Antrag der vorberatenden Kommission dem Ständerat an. Beispielsweise erklärte er sich einverstanden, dass künftig beim Versetzen von Strommasten die gesetzlichen Wald- und Gewässerabstände unterschritten werden dürfen.

Die nun gefundene Lösung stellt einen Kompromiss dar. Denn schon am Montag war der Ständerat seinerseits dem Nationalrat entgegengekommen. Namentlich verzichtete er auf eine Bestimmung, wonach bestehende Leitungen, die durch Moorlandschaften führen, einfacher hätten erneuert werden können.

(AWP)