Ein Sprecher des Gerichts erläuterte, die Grüne Liga habe in dem Eilverfahren den Erlass einer gerichtlichen Zwischenverfügung beantragt. Sie dient dazu, für die Zeit, die das Gericht zur Prüfung des Eilantrags benötigt, vollendete Tatsachen zu verhindern. Gemeint ist hier eine Rodung von Wald etwa für den Bau eines neuen Red Bull-Dosenwerks.

Gericht lehnt Zwischenverfügung ab

Das Gericht lehnte am Dienstag eine solche Zwischenverfügung ab, wie der OVG-Sprecher sagte. Das Recht zur Rodung als Vorbereitungsmassnahme für den Bau eines Werks ergebe sich nicht aus dem Bebauungsplan selbst. Es hänge vielmehr an einer Entscheidung des Landesamts für Umwelt über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, hiess es zur Begründung.

Über den Eilantrag, mit dem der Bebauungsplan vorläufig ausser Vollzug gesetzt werden soll, sei damit noch nicht abschliessend entschieden, sagte der Gerichtssprecher. Auch die Stadt müsse Gelegenheit bekommen, sich zu äussern. «Das dauert ein paar Tage.»

Erster Bebauungsplan wurde gerichtlich gestoppt

Bei dem Rechtsstreit geht es um den neuen Bebauungsplan, den die Stadt beschlossen hat. Die Grüne Liga hatte schon einmal geklagt und damit das Projekt ausgebremst. Der erste Bebauungsplan für die Erweiterung des Industriestandorts in Baruth/Mark südlich von Berlin war somit im Februar gestoppt worden. Dort soll unter anderem ein neues Dosenwerk für Energydrinks entstehen. Die Getränkhersteller Red Bull und Rauch wollen die Produktion ausbauen.

Grüne Liga enttäuscht

Der Umweltverband Grüne Liga hält den Bebauungsplan weiterhin für rechtswidrig. «Aus unserer Sicht hätte das Gericht sich für die Prüfung der Rechtmässigkeit des neuen Bebauungsplans wie auch schon im Februar dieses Jahres die notwendige Zeit nehmen müssen. Dies wäre nur über eine Aussetzung des Vollzuges des Bebauungsplans durch eine Zwischenentscheidung möglich gewesen», sagte der Vorsitzende der Grünen Liga Brandenburg, Heinz-Herwig Mascher.

«Der Verband wird das Verfahren trotzdem konsequent weiterführen. Ziel ist es, die Rechtmässigkeit des Bebauungsplans zu klären, aber auch zu verhindern, dass durch eine vorzeitige Rodung unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden», teilte die Grüne Liga mit./mow/DP/he

(AWP)