Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Neuerungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Beschlossen wurden die nötigen Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz Ende 2025 vom Parlament.

Für Lokalradios mit Konzession und für regionale Fernsehstationen gibt es nun 7 Prozent des gesamten Ertrages aus der Empfangsgebühr. Damit stünden zusätzliche rund 9 Millionen und insgesamt 95 Millionen Franken zur Verfügung, schreibt der Bundesrat. Das Parlament hatte eine Bandbreite zwischen 6 und 8 Prozent vorgegeben.

In der allgemeinen Medienförderung legte der Bundesrat zudem die Beiträge für die kommenden zwei Jahre fest. 2027 und 2028 stehen zum Beispiel für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für redaktionell tätige Medienschaffende je 1,5 Millionen Franken bereit.

(AWP)