Die vom Bundesrat am Mittwoch beschlossenen Neuerungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Beschlossen wurden die nötigen Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz Ende 2025 vom Parlament.
Für Lokalradios mit Konzession und für regionale Fernsehstationen gibt es nun 7 Prozent des gesamten Ertrages aus der Empfangsgebühr. Damit stünden zusätzliche rund 9 Millionen und insgesamt 95 Millionen Franken zur Verfügung, schreibt der Bundesrat.
Rahmen nicht voll ausgeschöpft
Er schöpft mit der Erhöhung den vom Parlament gesetzten Rahmen aber nicht voll aus. Denn die Räte hatten für den Anteil von regionalen und lokalen Sendern aus der Empfangsgebühr eine Bandbreite zwischen 6 und 8 Prozent vorgegeben. Aktuell sind 4 bis 6 Prozent der Gebühreneinnahmen für lokale und regionale Sender reserviert.
In der allgemeinen Medienförderung legte der Bundesrat zudem die Beiträge für 2027 und 2028 fest. Pro Jahr stehen für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für redaktionell tätige Medienschaffende pro Jahr 1,5 Millionen Franken bereit. Die Institutionen müssen unabhängig sein und die Ausbildungen dauerhaft und praxisnah sein.
Für Leistungen von Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA und Agenturen für audiovisuelle Inhalte stehen 6 Millionen Franken jährlich bereit. Selbsthilfeorganisationen wie den Presserat kann der Bund mit 500'000 Franken im Jahr unterstützen.
Laut dem Parlamentsentscheid dürfen die geförderten Institutionen höchstens die Hälfte ihrer Ausgaben mit den Subventionen des Bundes decken. Die andere Hälfte müssen sie anderweitig einnehmen. Fördergesuche können beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eingereicht werden.
Ebenfalls auf Anfang 2027 in Kraft gesetzt werden die neuen gesetzlichen Vorgaben für die Zusammenarbeit der SRG mit der Branche für filmtechnische Dienstleistungen. Auch diesen Auftrag hat er vom Parlament erhalten.
Künftig weniger Gebühreneinnahmen
Der aus den Gebühreneinnahmen gefüllte Topf wird künftig allerdings kleiner. Heute beträgt die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen 335 Franken pro Haushalt und Jahr. Der Bundesrat hat jedoch entschieden, die Haushaltsabgabe bis 2029 auf 300 Franken zu senken und zahlreiche Unternehmen von der Abgabe zu befreien.
Er tat dies unter anderem, um die sogenannte Halbierungsinitiative zu kontern, die eine Senkung der Abgabe auf 200 Franken zu senken und Unternehmen vollständig von der Abgabe zu befreien. Die Initiative wurde im vergangenen März an der Urne deutlich abgelehnt.
(AWP)
