Das Bezirksgericht Zürich hat dem Unternehmen eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten bis zum 7. Dezember gewährt, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens an Kunden hervorgeht. Als erstes hatte das Finanzportal «Inside Paradeplatz» am Donnerstag darüber berichtet. Der Gerichtsentscheid datiert bereits vom 7. August.

Als Grund nennt «DeinDeal» den verschärften Wettbewerb im Schweizer Onlinehandel. Internationale Plattformen mit sehr tiefen Preisen und Direktversand aus dem Ausland hätten das Preisgefüge verändert, hiess es. Dazu zählen etwa chinesische Billigplattformen wie Temu und Shein. Gleichzeitig seien die Kosten für digitale Reichweite gestiegen, so «DeinDeal».

«DeinDeal» bietet Produkte, Reisen und Dienstleistungen zu vergünstigten Preisen an, laut Eigenwerbung teils um bis zu 70 Prozent gegenüber dem Original-Onlineverkaufspreis. Bekannt wurde das Portal vor allem mit zeitlich begrenzten Rabattaktionen und Gutscheinen für Angebote von Partnerunternehmen.

Bleiben Kunden auf Coupons sitzen?

Der Produktverkauf läuft den Angaben zufolge vorerst weiter. Nicht lieferbare Käufe ab dem 7. August sollen vollständig zurückerstattet werden. Bei Coupons kann «DeinDeal» dagegen nicht gewährleisten, dass diese von den Partnerunternehmen eingelöst werden.

«DeinDeal» wurde 2010 gegründet und gehörte ab 2015 mehrheitlich zu Ringier. 2024 verkaufte der Medienkonzern die Plattform an die Münchner Liberta Partners. Damals erzielte «DeinDeal» laut Ringier mehr als 100 Millionen Franken Jahresumsatz. Es gehörte damit zu den Top-10-E-Commerce-Portalen in der Schweiz.

Als provisorische Sachwalterin wurde der Mitteilung zufolge die Kanzlei Staiger Rechtsanwälte eingesetzt. Die Veröffentlichung des Verfahrens sei zunächst aufgeschoben worden, um die Fortführung des Betriebs sicherzustellen, hiess es weiter. Die Publikation im Handelsamtsblatt und im Handelsregister soll in den nächsten Tagen nachgeholt werden.

(AWP)