Laut dem St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth nimmt die Akzeptanz des Schutzstatus S ab. Aktuell sei es möglich, dass Personen auf den Schutzstatus S verzichteten, Rückkehrhilfe bezögen und nach einigen Wochen wieder einreisten. Sie erhielten dann wiederum den Schutzstatus S. Dieser «Tourismus» könne nicht akzeptiert werden.

Würth und weitere bürgerliche Ständeräte fordern den Bundesrat deshalb mit einer Motion auf, Anpassungen beim Schutzstatus S vorzunehmen. Bei einer längerer Ausreise, nach dem Bezug von Rückkehrhilfe oder bei missbräuchlicher Erlangung des Status müsse dieser aberkannt beziehungsweise nicht wieder erlangt werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, wie er in seiner am Donnerstag publizierten Stellungnahme schrieb. Gegen Missbräuche beim Schutzstatus S werde bereits heute konsequent vorgegangen. Das Anliegen der Motion sei deshalb erfüllt.

Beispielsweise könne das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Schutzstatus S schon mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen widerrufen, wenn sich schutzbedürftige Personen wiederholt oder mehr als 15 Tage im Heimat- oder Herkunftsstaat aufgehalten haben. Auch der mehrmalige Bezug von Rückkehrhilfe sei bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen. Dies schliesse die in anderen europäischen Staaten gewährten Rückkehrhilfen mit ein.

(AWP)