Die entsprechende Verordnung tritt am 15. Oktober in Kraft. Der Grund für die angespannte Versorgungslage sind anhaltende logistische Engpässe entlang der Lieferkette, insbesondere die wegen Niedrigwasser weiterhin stark eingeschränkten Transporte über Rhein und Donau, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Donnerstag mitteilte.

Damit seien weitergehende Bezüge aus den Pflichtlagern möglich. Seit dem 1. September dürfen im Rahmen einer temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung (TBDUS) bereits bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge bezogen werden.

Erstmalige Bezüge von Pflichtlager-Futtermitteln

Seit dem 1. September sind 9,5 Prozent der gesamten Pflichtlagerbestände bezogen worden, wie das WBF weiter schreibt. Das erste Mal seit Bestehen der Pflichtlager für Nahrungs- und Futtermittel seien damit Bezüge gemacht worden.

2018 waren wegen Niedrigwassers ebenfalls Bezüge bewilligt worden. Die Versorgungslage hatte sich dann aber rasch wieder entspannt, sodass keine Entnahmen aus den Pflichtlagern erfolgten.

Die Pflichtlager für Protein-Futtermittel haben eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten als Zielvorgabe und befinden sich wie alle Pflichtlager im Besitz der Unternehmen. Die vorgegebene Reichweite eines Pflichtlagers geht von der Annahme aus, dass keine Importe mehr möglich sind.

Aktuell kommen aber weiterhin Protein-Futtermittel in die Schweiz, wenn auch in kleineren Mengen. Deshalb können die Versorgungslücken mit den Pflichtlagern wesentlich länger überbrückt werden, als es die Zielvorgabe vermuten lässt. Auf dem Weltmarkt sind nach wie vor genügend Proteinträger verfügbar.

Proteinträger sind eiweissreiche Bestandteile von Tierfutter. Dazu gehören insbesondere Soja-, Raps- und Sonnenblumenschrot. Sie werden von Futtermittelherstellern mit Getreide und weiteren Komponenten zu Mischfutter verarbeitet oder den Futterrationen zugemischt. Sie werden vorwiegend in der Rindvieh-, Schweine- und Geflügelhaltung eingesetzt.

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(AWP)