Ein Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments sieht vor, dass Drittstaaten nur an öffentlichen Ausschreibungen der EU teilnehmen können, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei sollen insbesondere Länder mit integrierten Wertschöpfungsketten berücksichtigt werden, wie die drei Berichterstatter festhielten. Dazu gehöre auch die Schweiz.

Der Bericht betrifft das im März von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Industriebeschleunigungsgesetz. Dieses will strategische Industriesektoren stärken. Dabei soll eine europäische Präferenz für bestimmte Produkte eingeführt werden.

Anders als die Berichterstatter schlägt die Kommission vor, Drittstaaten mit Abkommen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens einzubeziehen. Die Schweiz hat mit der EU ein solches Abkommen.

(AWP)