Die neuen Massnahmen hatte die EU im vergangenen Juli erlassen. Die Sanktionen sind eine Reaktion auf den völkerrechtswidrigen militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022, der noch anhält.
Gegenüber Russland wurden nun sektorielle Massnahmen verhängt, die auf den Energie- und den Finanzsektor abzielen. Zudem wird laut der Mitteilung zum Entscheid der Rechtsschutz für europäische Personen und Unternehmen gestärkt.
Neu wurden 254 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Für natürliche Personen gilt zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. 41 Unternehmen wurden strengeren Exportkontroll-Massnahmen unterstellt.
Für mehrere Unternehmen und Organisationen gilt neu ein Transaktionsverbot. Darunter befinden sich unter anderem 33 russische Banken, 17 Finanzinstitute und Krypto-Dienstleister, vier russische Flughäfen und zwei russische Häfen. 41 weitere Schiffe mit Bezug zur russischen Schattenflotte wurden umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt.
Hingegen kommen zwei russische Staatsangehörige nicht auf die Schweizer Sanktionsliste, und 14 Unternehmen aus einem Drittland werden keinen verstärkten Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Den Ausschlag dafür habe eine aussenpolitische und rechtliche Güterabwägung gegeben, schrieb das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Es sei sichergestellt, dass keine Handelsbeschränkungen umgangen würden.
(AWP)
