Der Onlinehandel hauptsächlich über chinesische Plattformen wie Shein oder Temu boomt. So wurden gemäss Zahlen der Europäischen Kommission im Jahr 2025 knapp 5,9 Milliarden Kleinsendungen in die EU verschickt. Das entspricht gut 16 Millionen Stück pro Tag. Diese Menge setzt die Zollbehörden unter Druck.

Ab dem 1. November verlangen die EU-Behörden bei der Einfuhr eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro. Für die Bezahlung der Gebühr sowie die weiteren Zollformalitäten seien die Plattformen und nicht die Verbraucher verantwortlich, so der Beschluss der EU. Bei Verstössen drohten Strafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Einfuhrwerts des Unternehmens.

Die Bearbeitungsgebühr wird pro Produktkategorie und nicht pro Stückzahl erhoben. So entfällt etwa für eine Sendung von 20 T-Shirts eine Gebühr von zwei Euro. Bei einer Sendung von 10 T-Shirts, 2 Mützen und einem Regenschirm beträgt die Gebühr sechs Euro. Diese Berechnung hängt damit zusammen, wie Waren beim Zoll deklariert werden.

Die Massnahme ist Teil einer grösseren Zollreform der EU, die nächsten Monat in Kraft tritt.

Geringe Auswirkungen für die Schweiz erwartet

Die Gebühr wird auf alle Paketeinfuhren in die EU erhoben. Sie gilt «unabhängig vom Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU», schreibt die Schweizerische Post auf ihrer Webseite.

Die Auswirkungen auf die Gesamtbranche schätzt Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation, als «gering» ein. Das sei darauf zurückzuführen, dass der Schweizer Detailhandel stark binnenmarktorientiert sei.

«Eine erhöhte Betroffenheit dürfte vor allem bei spezialisierten Nischenanbietern mit vielen Direktlieferungen an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU sowie Anbietern günstiger Produkte mit tiefen Warenkörben sein, da die Gebühren dort prozentual stärker ins Gewicht fallen», so Erny, dessen Verband sowohl die stationären als auch die digitalen Detailhandelsunternehmen in der Schweiz vertritt.

EU führte bereits im Juli Abgabe ein

Die neue Gebühr wird zusätzlich zu der im Juli von der EU eingeführten Zollabgabe auf Kleinsendungen erhoben. Die seit dem Sommer geltende 3-Euro-Abgabe betrifft einzig Warensendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro, die aus Drittstaaten wie der Schweiz in die EU eingeführt werden. Die Abgabe hat eine Laufzeit von zwei Jahren und soll im Juli 2028 auslaufen.

Seit der Einführung der Abgabe sei die Einfuhr von Kleinsendungen um 64 Prozent geschrumpft, schrieb die französische Nachrichtenagentur AFP kürzlich. Brüssel weise jedoch darauf hin, dass es noch zu früh sei, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Auch Erny sagt, dass die verfügbaren Schweizer Aussenhandelsstatistiken noch keine Rückschlüsse auf die Folgen der Zollabgabe von drei Euro für den Schweizer Detailhandel zuliessen. Er schätze die Auswirkungen auch bei dieser Abgabe als gering ein.

Bundesrat prüft Abgabe für die Schweiz

Gemäss dem Direktor des Detailhandelsverbands ist die neue Gebühr Ausdruck einer Herausforderung, welche viele Staaten derzeit beschäftigt: der rasante Anstieg von Direktimporten über Online-Marktplätze aus Drittstaaten, welche nicht der inländischen Produktsicherheitsgesetzgebung entsprechen. Für ihn stehe die Frage im Vordergrund, wie die Schweiz mit denselben Herausforderungen umgehe.

Um dieser Herausforderung nachzukommen, hat der Bundesrat im Juni dieses Jahres eine Revision des Bundesgesetzes über die Produktsicherheit in die Vernehmlassung geschickt. In seinem Vorschlag orientiert sich der Bundesrat stark an den Rechtsentwicklungen der EU.

Er ist der Meinung, dass für eine intensivere und stärker digitalisierte Marktüberwachung im Onlinehandel eine zusätzliche Finanzierung nötig sei. Zu diesem Zweck soll auf Direktsendungen aus dem Ausland eine Aufsichtsabgabe erhoben werden können.

Die Vernehmlassung ging im vergangenen September zu Ende. In einem nächsten Schritt, und falls der Bundesrat weiterhin Handlungsbedarf sieht, wird er dem Parlament eine Botschaft zur Revision vorlegen.

(AWP)