Der Verband unterstützt deshalb eine Forderung des Weltverlegerverbands WAN-IFRA, die ab dem 30. Oktober geltende Regelung auszusetzen, wie er am Freitag mitteilte. Meta habe zwar nach Kritik einen ausdrücklichen Verweis auf das Training Künstlicher Intelligenz (KI) gestrichen. Die Nutzung der Inhalte für die Entwicklung von KI-Diensten bleibe aber weiterhin möglich.

Die Verleger fordern verbindliche Schutzregeln und eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte. In der Schweiz drängen sie deshalb auf eine rasche Umsetzung einer Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi. Diese verlangt einen besseren Schutz des geistigen Eigentums vor dem Missbrauch durch KI. Insbesondere soll verhindert werden, dass KI-Anbieter urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Zustimmung der Rechteinhaber kommerziell nutzen.

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(AWP)