SHL hat den Betrag am Dienstag aus eigenen Mitteln beglichen, wie das Unternehmen gleichentags nach Börsenschluss mitteilte. Grundlage ist ein Gerichtsentscheid vom 14. September, der auf Antrag des Verkäufers erging. In einem früheren Urteil waren dem Verkäufer keine Zinsen zugesprochen worden.
Die Nachzahlung hat laut SHL keinen Einfluss auf den bereits am 9. September erfolgten Abschluss der Transaktion. Dabei hatte SHL 27,5 Prozent an der Mediton Medical Centers Chain sowie die verbliebenen 30 Prozent an Medishur vom Minderheitsaktionär übernommen.
SHL hält den jüngsten Entscheid nach Beratung durch seine Rechtsvertreter für anfechtbar und will beim Obersten Gericht Israels Berufung einlegen. Die zusätzlichen Kosten waren in früheren Gerichtsentscheiden nicht enthalten.
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(AWP)
