Mit der Klausel müssten Investoren künftig kein öffentliches Kaufangebot für alle SHL-Aktien mehr vorlegen, wenn ihr Anteil die Schwelle von 33,3 Prozent der Stimmrechte überschreitet. Nach geltendem Schweizer Übernahmerecht ist dies grundsätzlich vorgeschrieben.
SHL begründet den Schritt mit einem hohen Kapitalbedarf für die weitere Expansion. Das Unternehmen sei auf zusätzliche Investitionen bestehender oder neuer Aktionäre angewiesen und prüfe laufend strategische Partnerschaften und Zusammenschlüsse, hiess es. Die bisherige Angebotspflicht schränke dabei die Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung ein.
Für die übrigen Aktionäre hat ein Opting-out allerdings auch Nachteile: Steigt ein Investor über die Schwelle von 33,3 Prozent, hätten sie keinen Anspruch mehr auf ein Übernahmeangebot. Zudem könnte ein Grossaktionär beim Verkauf seines Pakets eine Kontrollprämie erhalten, von der die übrigen Aktionäre nicht profitieren.
Für den Verwaltungsrat überwiegen aber die Vorteile. Die Schweizer Übernahmekommission (UEK) hat die geplante Regelung grundsätzlich für zulässig erklärt. Voraussetzung ist unter anderem die Zustimmung der erforderlichen Aktionärsmehrheiten, wie es in der Mitteilung weiter hiess.
to/jb
(AWP)
