Das erstinstanzliche Urteil soll am 17. November verkündet werden, wie Skan am Montag mitteilte. Der Verwaltungsrat halte weiterhin an der Unschuldsvermutung fest und spreche den beiden Managern sein Vertrauen aus. Beide blieben in ihren Funktionen.
Eingestellt wurde dagegen das Verfahren gegen den ehemaligen Verwaltungsratspräsidenten Gert Thoenen. Die Bundesanwaltschaft habe sämtliche Vorwürfe zurückgezogen.
Aktienkäufe vor Börsengang
Konkret wirft die Bundesanwaltschaft dem Finanzchef laut Angaben des Bundesstrafgerichts vor, zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 Aktien der damaligen BV Holding gekauft zu haben. Dabei soll er bereits vom geplanten Börsengang von Skan gewusst und dadurch einen unrechtmässigen Vermögensvorteil von rund 287'000 Franken erzielt haben.
Der zweite Manager soll Anfang Januar 2021 ebenfalls Aktien gekauft und dabei von vertraulichen Informationen profitiert haben. Sein mutmasslicher Vermögensvorteil beläuft sich laut Anklage auf rund 5600 Franken.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Untersuchung im Mai 2023 eingeleitet. Thoenen war damals wegen der Ermittlungen vorübergehend in den Ausstand getreten.
Skan war ursprünglich eine Tochtergesellschaft der BV Holding. Diese wurde 2021 im Zuge des Börsengangs in Skan Group umbenannt, nachdem die übrigen Beteiligungen abgestossen worden waren.
to/hr
(AWP)
