Die Richterin sprach den jungen Mann der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig. Sie bestätigte damit einen Strafbefehl eines Staatsanwalts, den der Skifahrer angefochten hatte.

Der Unfall ereignete sich bei der Einmündung einer schwarzen in eine blaue Skipiste. Der junge Mann fuhr "zügig", wie er sagte, von oben her in Richtung blaue Piste und übersah das Kind. Dieses wurde laut Zeugen meterweit weggeschleudert und musste per Helikopter ins Spital geflogen werden.

Es erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Halswirbelsäulenverrenkung. Bleibende Schäden trug es nicht davon.

Der junge Mann fühlte sich nicht allein schuldig am Unfall, wie er vor Gericht sagte. Sein Verteidiger führte aus, es sei nicht auszuschliessen, dass das Mädchen einen Schlenker gemacht und so dem Mann den Weg abgeschnitten habe. Deshalb sei der Beschuldigte Im Sinnes des Prinzips im Zweifel für den Angeklagten freizusprechen.

Davon wollte die Thuner Richterin nichts wissen: Gemäss glaubwürdigen Zeugenaussagen sei das Mädchen kontrolliert nach unten gefahren. Der Mann habe die grundlegende FIS-Regel verletzt, dass man beim Überholen anderen Skifahrern genügend Platz lassen müsse. Wenn es sich um ein Kind handle, dann gelte dieser Grundsatz umso mehr.

(SDA)