Die Vereinbarung gilt ab dem laufenden Geschäftsjahr 2026 und gilt bis 2030, wie SNB und EFD am Donnerstag mitteilten. Sie ersetze damit die Vereinbarung aus dem Jahr 2021, die für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 gültig war. Die Modalitäten bleiben bei der neuen Vereinbarung unverändert.

Gemäss dem schon bisher geltenden Stufenmodell besteht die Gewinnausschüttung aus einem Grundbetrag von 2 Milliarden, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von mindestens 2 Mrd. Franken vorhanden ist. Dazu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde hinzu. Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Milliarden erreicht.

Dank der in den letzten Jahren verbesserten Eigenkapitalsituation wird die SNB ab dem Geschäftsjahr 2026 ihre Mindestzuweisung an die Rückstellungen von 10 Prozent auf 8 Prozent senken, dies vorbehaltlich der jährlichen Genehmigung durch den Bankrat. Der nach der Dotation der Rückstellungen verbleibende Gewinn stehe grundsätzlich für die Ausschüttung an Bund und Kantone zur Verfügung, heisst es.

Die Kantone wurden laut der Mitteilung über die neue Vereinbarung vorgängig informiert.

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(AWP)