IV-Lohnbeiträge sollen steigen

Der Beitragssatz für die IV soll um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Um je 0,1 Prozentpunkte sollen die Beiträge der Arbeitgeber und jene der Arbeitnehmer steigen. Dies würde im Jahr 2030 zu Mehreinnahmen von rund 980 Millionen Franken führen.

Volle Rente ab Invaliditätsgrad 80 Prozent

Aktuell wird ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze IV-Rente ausgerichtet. Für Neurenten soll dies nur noch gelten, wenn der Invaliditätsgrad bei 80 Prozent und darüber liegt. Für Neurenten mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent wird die Rentenhöhe prozentgenau festgelegt.

Taggelder sollen sinken

Wer in einer Eingliederungsmassnahme ist und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, erhält von der IV ein Taggeld. Das Taggeld für Menschen ohne Unterhaltspflichten soll von 80 auf 70 Prozent des letzten ohne gesundheitliche Einschränkung erzielten Einkommens gesenkt werden. Bei geringen Einkommen will der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.

Gutverdiener sollen mehr zahlen

Für die Zeit von 2030 bis 2039 soll der Beitragssatz der IV um 0,05 Prozentpunkte erhöht werden. Weil gleichzeitig der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) im gleichen Umfang gesenkt würde, bliebe der Beitragssatz an AHV, IV und EO insgesamt unverändert, und die Versicherten und Arbeitgeber würden dadurch nicht zusätzlich belastet.

Im selben Zeitraum sollen aber zudem Zusatzbeiträge von zusätzlich 0,6 Prozentpunkten für Einkommen ab 181'440 Franken erhoben werden. Dieser zusätzliche Versichertenbeitrag würde nur auf dem Einkommensteil über dieser Schwelle erhoben und wie üblich hälftig auf die Versicherten und die Arbeitgeber verteilt. Diese befristeten zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf schätzungsweise rund 530 Millionen Franken pro Jahr.

Spielbankenabgabe auch für IV

Ab 2030 soll die Spielbankenabgabe nicht mehr wie bisher nur der AHV, sondern auch der IV zufliessen, und zwar anteilsmässig gemäss den Ausgaben der beiden Versicherungen. Das würde der IV jährlich rund 60 Millionen Franken zusätzlich einbringen.

(AWP)