Das Spital Wetzikon beendete den Konflikt um den seit Mai 2024 ruhenden Neubau, wie die Betreiberin GZO AG am Mittwoch mitteilte. Die H56 Immo AG als Nachfolgerin der Steiner AG zieht ihre Klage und das Bauhandwerkerpfandrecht zurück. Dafür zahlt die GZO AG einmalig 4,6 Millionen Franken sowie ab 2030 eine gewinnabhängige Tranche.
Die Einigung löst blockierte Rückstellungen von 20 Millionen Franken auf. Nach Abzug der Einmalzahlung fliessen 15,4 Millionen Franken zusätzlich an die Gläubiger. Zusammen mit der Festdividende steigt die Sofortauszahlung auf 85,5 Millionen Franken. Das entspricht 35,4 Prozent der Gesamtforderungen. Insgesamt liegt die zugesicherte Nachlassdividende bei 45,7 Prozent.
Gläubigerversammlung am Mittwoch
Die Bauarbeiten am Neubau der GZO AG ruhen seit Mai 2024. Seither befanden sich die GZO AG und die Konkurs gegangene Totalunternehmerin Steiner AG beziehungsweise deren Nachfolgerin H56 Immo AG im Streit um den Totalunternehmer-Werkvertrag und die Erfüllungsgarantie.
Im Ringen um die Zukunft des Spitals Wetzikon findet heute Mittwoch die Gläubigerversammlung statt. Das Ergebnis der Abstimmung über den Nachlassvertrag wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen, denn die Sachwalter müssen die eingehenden Stimmen zuerst auswerten. Mit einem Bericht der Sachwalter über die Ergebnisse der schriftlichen Abstimmung rechnet das Nachlassgericht bis spätestens 4. Dezember. Danach muss das Gericht entscheiden, ob das Quorum erreicht wurde.
(AWP)
