Der heute 27-jährige Sohn sei mit unglaublicher Aggression und Gewalt gegen seine Eltern vorgegangen, betonte die Staatsanwältin. Der Sohn habe ohne ersichtliches Motiv seine Eltern kaltblütig getötet.

Zwar kam es in der Familie durchaus zu Reibereien, weil der Sohn arbeitslos und in Geldnöten war. Das alleine ergab für die Staatsanwaltschaft aber kein hinreichendes Motiv für eine solch brutale Tat.

Zwar habe der Angeschuldigte die Tat gestanden, mache aber zum Vorfall ansonsten sehr widersprüchliche Angaben. Diese liefen vor allem darauf hinaus, ihn zu entlasten. So deutete der mutmassliche Täter vor Gericht an, dass Vater und Mutter in Streit geraten seien. Er habe seine Mutter schützen wollen und sei darob in Panik mit dem Vater aneinander geraten.

Doch diese Version liess die Staatsanwältin nicht gelten. Für sie ist klar: "Der Angeklagte will nicht sagen, was genau passierte".

Bereits am Montag brachte der Angeklagte bei der Befragung zur Tat kaum ein Wort über die Lippen und schien sich der Tat nicht richtig stellen zu können oder wollen. Am Dienstag machte er dann von seinem Recht auf Verweigerung von Aussagen Gebrauch. Er habe sonst Albträume, machte er geltend.

Eine klare Sprache erkannte die Staatsanwaltschaft hingegen im Spurenbild der Polizei. "Der Sohn war viel stärker in die Tat involviert, als er zugibt", betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe auf die wehrlos am Boden liegenden Eltern mit einer Kurzhantel eingedroschen. Die 9,5 Kilogramm schweren Gewichte aus Zement seien dabei zerbrochen.

Sie warf dem Angeklagten ausserdem vor, nach der Tat kaltblütig einen Einbruch vorgetäuscht zu haben, um von ihm als Täter abzulenken. Nach der Tötung duschte der junge Mann und ging dann mit seiner Freundin auswärts essen. Diese sagte vor Gericht, ihr Freund sei an diesem Abend nicht auffällig anders gewesen.

Dies alles qualifizierte die Staatsanwaltschaft als Mord und nicht als vorsätzliche Tötung. In Anbetracht aller Umstände sei eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren für den Angeklagten angemessen, so die Forderung.

Das Plädoyer der Verteidigung wird zur Hauptsache am Nachmittag gehalten.

(SDA)