Auslöser der Diskussion waren unter anderem das Kunsthaus Zürich und der Weihnachtsmarkt im HB, die zeitweise auf «Cashless» setzten und damit vielerorts für rote Köpfe sorgten. Beide Betriebe krebsten daraufhin zurück und gaben ihre Bargeldlos-Strategie wieder auf.
Die AL-Fraktion reichte dennoch eine Motion ein. Darin forderte sie den Stadtrat auf, zu prüfen, wie bei allen städtischen Institutionen, Dienstleistungen und Anlagen sichergestellt werden kann, dass auch künftig Bargeld als Zahlungsmittel akzeptiert wird und welche organisatorischen und technischen Anpassungen erforderlich sind. Auch Betriebe auf öffentlichem Grund - wie etwa die Weihnachtsmärkte - sollten Bargeld akzeptieren müssen.
Gegen «Überwachungskapitalismus»
Tanja Maag (AL) meinte an der Sitzung vom Mittwoch, dass es immer noch Gründe gebe, nicht mit dem Smartphone oder der Karte zu bezahlen, sei es aus technischen Gründen oder um sich vor dem «Überwachungskapitalismus» zu schützen. «Müssen Kinder eine Karte dabei haben, um sich Kleinigkeiten zu kaufen?» fragte sie.
Der Weihnachtsmarkt war auch für Yves Henz (Grüne) ein gutes Beispiel für eine Bargeldpflicht. «Stellen Sie sich den Grossvater vor, der mit seinem Enkel am Stand steht und mit seiner 20er-Note kein Geschenk kaufen kann», sagte er. Auch für die Betriebe lohne sich Bargeld, Kartenzahlungen seien wegen der Gebühren teurer.
Anliegen wird bereits geprüft
Der Stadtrat beantragte, die Motion abzulehnen. Stattdessen will er das Anliegen im Rahmen eines bereits überwiesenen SVP-Postulats zum gleichen Thema prüfen. Dieses beschränkt sich allerdings auf städtische Betriebe. Stadtrat Andreas Hauri (GLP) nannte das Anliegen unverhältnismässig. Kunsthaus und der Weihnachtsmarkt im HB hätten auf öffentlichen Druck reagiert, eine Pflicht brauche es nicht.
Die Stadtregierung verwies auf das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel, wonach Bargeld grundsätzlich akzeptiert werden müsse, diese Pflicht jedoch vertraglich eingeschränkt werden könne - grundsätzlich auch durch die öffentliche Hand. Diese sei aber bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben an die Grundrechte gebunden. Werde Bargeld ausgeschlossen, könne dies einen Eingriff in Grundrechte darstellen.
Eine generelle Regelung für alle Betriebe auf öffentlichem Grund lehnte der Stadtrat ab. Es sei nicht Aufgabe der Stadt, Betrieben, die lediglich gestützt auf eine Nutzungsbewilligung oder ähnliche Bewilligungen im öffentlichen Raum tätig seien, über das Bundesrecht hinausgehende Vorschriften über die akzeptierten Zahlungsmittel zu machen. Dies gelte umso mehr, als es sich bei den betroffenen Betrieben häufig um Kleinst- und Kleinunternehmen handle.
Knackpunkt Wirtschaftsfreiheit
FDP, GLP und Mitte störten sich unter anderem an der Pflicht für private Betriebe, das verstosse gegen die Wirtschaftsfreiheit. «Die Betriebe sollen das selber entschieden, das ist kein staatlicher Auftrag», sagte Emanuel Tschannen (FDP).
Die SVP freute sich, dass die linken Parteien das Anliegen teilten. «Es ist wunderbar dass Sie hier das gleiche erzählen wie wir seit Jahren: Unabhängigkeit, Souveränität und sich vor dem Staat schützen», sagte Samuel Balsiger.
Die SP stand zwar hinter dem Anliegen, sah aber in der Vorschrift für die Betriebe auf öffentlichem Grund ein mögliches rechtliches Problem. Sofia Karakostas schlug darum vor, diesen Passus zu streichen, weil das Spannungsfeld zur Wirtschaftsfreiheit zu gross sei. Die AL akzeptierte. Das Parlament sagte mit 73 zu 44 Stimmen Ja zur Motion.
Der Statdrat muss nun eine Änderung der Gemeindeordnung ausarbeiten, um eine Barzahlung bei städtischen und von der Stadt unterstützten Betrieben zu garantieren.
(AWP)
