"Wenn ich diese Werbung anschaue, wundert es mich nicht, dass wir dermassen weit von der eigenen Zielvorgabe entfernt sind", sagte Sommaruga am Montagabend in der Eintretensdebatte zum CO2-Gesetz.

Gesehen habe sie vor allem Werbung für Autos mit einem CO2-Ausstoss weit über der heutigen Zielvorgabe von 130 Gramm pro Kilometer. Nächstes Jahr wird die Vorgabe auf 90 Gramm gesenkt. Letztes Jahr betrug der durchschnittliche CO2-Ausstoss der Neuwagen fast 138 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer.

Der Verkehr sei für einen Drittel der Emissionen verantwortlich, gab Sommaruga zu bedenken. Die Emissionen hätten seit 1990 nicht gesenkt werden können. Vielmehr hätten sie noch zugenommen. "Deshalb frage ich mich schon, was man hier tun muss, damit die Autoimporteure umschalten - zuerst im Kopf und dann natürlich in der Werbung."

Die Importeure hätten es in der Hand, Gegensteuer zu geben, stellte die Umweltministerin fest. Wenn sie vermehrt auf Fahrzeuge setzten, die weniger Benzin verbrauchten und weniger CO2 ausstiessen, täten sie sich selber und den Autofahrerinnen und Autofahrern einen Gefallen. Denn dann müssten sie keine Sanktionen zahlen, die sich auf den Verkaufspreis der Autos niederschlügen. Und sie täten etwas für die Umwelt.

Das Ziel sei nicht, dass die Importeure möglichst viel Sanktionen bezahlten, betonte Sommaruga. "Das nützt dem Klima überhaupt nichts." Das Ziel sei vielmehr, dass sie die Zielvorgaben einhielten.

Die Vorgaben sollen weiterhin laufend verschärft werden, im Einklang mit der EU. Geht es nach der vorberatenden Ständeratskommission, sollen ausserdem nicht nur für neue Autos, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper Vorgaben erlassen werden, sondern auch für schwere Lastwagen.

Eine weitere Massnahme setzt bei den Treibstoffimporteuren an. Diese müssen einen Teil ihrer Importe schon heute kompensieren. Die Kosten wälzen sie auf den Benzin- und Dieselpreis ab. Heute könnte der Aufschlag bis 5 Rappen betragen. Der tatsächliche Aufschlag beträgt 2 Rappen.

Künftig sollen die Importeure nun mehr kompensieren müssen - und davon einen grösseren Teil im Inland. Der Aufschlag darf nur so viel betragen, wie die Kompensationen tatsächlich kosten. Die Ständeratskommission will den Aufschlag indes begrenzen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 Rappen verteuern dürfen, ab 2025 um bis zu 12 Rappen. Eine Minderheit will nicht über 10 Rappen hinausgehen.

Der Nationalrat hatte eine Deckelung bei 8 Rappen pro Liter beschlossen, bevor er das Gesetz ablehnte. Die Gegner eines stärkeren Anstiegs erinnerten damals an die "Gelbwesten" in Frankreich, die gegen höhere Benzinpreise protestierten.

Eine CO2-Lenkungsabgabe auf Benzin und Diesel sehen weder der Bundesrat noch die Ständeratskommission vor. Die Kommission will den Bundesrat aber mit einem Postulat beauftragen, eine solche zu prüfen.

Zur Debatte steht im Ständerat ausserdem eine Massnahme im Flugverkehr: Die Kommission schlägt eine Flugticketabgabe zwischen 30 und 120 Franken vor. Der Bundesrat hatte keine solche vorgesehen, stellt sich aber nicht dagegen. Auch der Bundesrat sei der Meinung, dass diese Abgabe das Potenzial habe, die CO2-Emissionen im Flugverkehr zu vermindern, wenn sie als Lenkungsabgabe ausgestaltet sei, sagte Sommaruga.

Nach dem Willen der Ständeratskommission soll bis zur Hälfte der Einnahmen in einen neuen Klimafonds fliessen. Mittel aus dem Gebäudeprogramm und dem Technologiefonds würden ebenfalls in diesen Klimafonds überführt. Mit den Geldern sollen Innovationen im Klimabereich gefördert werden. Auch damit ist der Bundesrat einverstanden.

Sommaruga plädierte generell für griffige Klimaschutzmassnahmen."Nur, wenn wir glaubwürdig sind - und zwar glaubwürdig im eigenen Land -, können wir uns auch glaubwürdig dafür einsetzen, dass globale Verpflichtungen eingehalten werden und dass sich alle Staaten und ganz besonders jene, die in den letzten hundert Jahren am weitaus stärksten zur Erderwärmung beigetragen haben, jetzt bemühen müssen", sagte sie.

Am Montag hatte der Ständerat die CO2-Reduktionsziele festgelegt und eine Massnahme gegen Ölheizungen beschlossen: Für Altbauten soll ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Dieser soll alle fünf Jahre verschärft werden. Hausbesitzer könnten damit bald nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus gut isoliert ist.

(SDA)