Dies soll für Unternehmen mit Hauptgeschäftssitz in der Europäischen Union (EU) oder Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) gelten. Die Konzession gelte für die Beförderung von Personen und Gütern im Linienverkehr. So soll die Erreichbarkeit verschiedener Landesregionen und deren Vernetzung verbessert werden.
Ebenfalls diskutiert wird über den Schutz der Gesundheit des Flugpersonals. Gefordert wird mehr Rücksicht bei den Dienst-, Flug- und Ruhezeiten, um müdigkeitsbedingten Risiken vorzubeugen. Beispielsweise soll Flugpersonal in einem Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr als fünfzig Stunden arbeiten.
Bereits einig mit dem Nationalrat ist die Ständeratskommission bei der gesetzlichen Absicherung der Betriebszeiten der Landesflughäfen Zürich und Genf.
(AWP)
