Minder argumentierte, die Löhne dieser Leute seien so hoch, dass es eine Abgangsentschädigung im Fall eines Abgangs nicht brauche. Teilweise verdienten diese Personen mehr als ein Bundesrat. Es brauche eine Anpassung des Bundespersonalgesetzes.
Mit 20 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung gab der Ständerat der Initiative Folge, welche vom Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark übernommen worden war und am Donnerstag von Werner Salzmann (SVP/BE) verteidigt wurde. Sie geht nun zur weiteren Prüfung an die zuständige Kommission des Nationalrats.
Stimmt diese Kommission Minders Inititiative zu, kann die zuständige Kommission des Ständerats den Entwurf einer Gesetzesänderung ausarbeiten. Andernfalls geht die parlamentarische Behandlung des Vorstosses weiter.
Kommission wollte Status quo
Mit seinem Entscheid nahm der Ständerat eine andere Position ein als seine vorberatende Staatspolitische Kommission, welche Minders Initiative keine Folge geben wollte. Sie argumentierte, bereits mehrfach habe es parlamentarische Vorstösse dieses Inhalts gegeben. Alle seien letztlich gescheitert.
Die Ausgangslage habe sich nicht geändert. Alles in allem sei keine Zunahme von Abgangsentschädigungen beim Bund festzustellen. Es handle sich - verglichen mit den Totalausgaben des Bundes für Personalkosten - um «quantitativ vernachlässigbare» Beträge.
Abgangsentschädigungen machten es zudem leichter, sich aufgrund geänderter Umstände von gewissen Angestellten trennen zu können. Gerade neue Departementsvorsteher oder -vorsteherinnen wünschten hin und wieder personelle Änderungen in ihrem Umfeld.
Die Sprecherin der vorberatenden Kommission des Ständerats, Heidi Z'graggen (Mitte/UR), sagte auch, mit Abgangsentschädigungen würden langjährige Angestellte, welche gehen müssten, fair entschädigt. Dies auch im Sinne einer Vorsorge. Zudem würden so rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.
Minder hingegen führte in seiner schriftlichen Begründung als weiteres Argument zugunsten seines Vorstosses an, laut der 2013 vom Volk angenommenen Abzockerinitiative seien Abgangsentschädigungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates bei börsenkotierten Firmen verboten.
Allerdings sagte beispielsweise die Anlagestiftung Ethos im Jahr 2014, Unternehmen umgingen mit Instrumenten wie einem bezahlten Konkurrenzverbot das Verbot von Abgangsentschädigungen.
Werner Salzmann sagte, allein im Jahr 2021 habe der Bund total 1,7 Millionen Franken für neun Abgangsentschädigungen ausbezahlt. Das mache 185'000 Franken pro Kopf. Der Vorstoss verbiete nur Abgangsentschädigungen beim obersten Kader, also auf der Ebene von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, nicht aber auf anderen Ebenen.
340'000 Franken für della Valle
Salzmann erwähnte im Ständerat auch den im April bekanntgewordenen Rücktritt der Direktorin des Bundesamts für Polizei, Nicoletta della Valle, per Ende Januar 2025. Sie erhält nach einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen eine Abgangsentschädigung von rund 340'000 Franken, wie der Bundesrat im Rahmen der letzten Fragestunde des Nationalrats bestätigte.
Diesen Fall erwähnte auch der Waadtländer SP-Ständerat Pierre-Yves Maillard. Der Fall della Valle werfe «einige Probleme» auf. Einige SP-Ständeratsmitglieder unterstützten die Initiative Minder.
(AWP)