Damit soll das Parlament die EU-Rechtssetzungsprozesse frühzeitig mitverfolgen können. Die Vertretung soll dazu dienen, dass das Parlament auf Gesetzesänderungen nicht lediglich reagieren, sondern diese auch antizipieren kann. Auch Norwegen verfügt über eine solche Dienststelle beim Europäischen Parlament.
Die EU besteht auf institutionellen Regeln, die sicherstellen, dass die Abkommen im Bereich des Binnenmarkts regelmässig aktualisiert werden. Dies, um Marktverzerrungen zu vermeiden. So ist etwa auch ein Mechanismus zur Streitbeilegung vorgesehen, mit der möglichen Beteiligung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Auslegung des EU-Rechts.
Die dynamische Rechtsübernahme und die Rolle des EuGH sind in der Schweiz umstritten. Laut dem Bundesrat kann die Schweiz von Fall zu Fall entscheiden, ob sie das europäische Recht übernehmen will oder nicht. Im Falle einer Nichtübernahme könnte die Europäische Kommission jedoch Gegenmassnahmen ergreifen.
«Ich glaube nicht an dieses Konstrukt»
In Bern befürchtet man eine Stärkung der Befugnisse des Bundesrats und der Verwaltung zulasten des Parlaments, der Kantone und der Zivilgesellschaft. Deshalb hat der Ständerat entschieden, die Mitwirkungsrechte der Räte zu stärken.
Der Ständerat beschloss beispielsweise zusätzlich, dass der Bundesrat die zuständigen Parlamentsgremien «regelmässig, frühzeitig und umfassend» über die Diskussionen und Beschlüsse in den gemischten Ausschüssen mit der EU informieren muss. Die zuständigen Kommissionen sind bei wesentlichen Übernahmen von EU-Recht zu konsultieren.
Die EU-Skeptikerinnen und -Skeptiker im Ständerat - allen voran die SVP - hielten diese Änderungen zwar für notwendig, erachteten sie aber als Tropfen auf den heissen Stein. Die Schweiz werde künftig vom Rechtssetzungsprozess der EU überfahren, sagte Jakob Stark (SVP/TG). «Ich glaube nicht an dieses Konstrukt», hielt Esther Friedli (SVP/SG) fest.
«Die Schweiz ist nicht bloss Zuschauerin»
Aussenminister Ignazio Cassis hielt diesen Voten entgegen. Die Schweiz bliebe auch mit der im EU-Paket festgeschriebenen dynamischen Rechtsübernahme autonom und souverän. Die Verträge beschnitten kein demokratisches Recht. «Die Schweiz ist nicht bloss Zuschauerin», sagte er bei Vorstellung des EU-Pakets im März dieses Jahres.
Der Bundesrat versprach, dass auch die Öffentlichkeit in Zukunft besser informiert werden soll. Der Bund plane dafür eine zentrale Informationsplattform, auf der alle relevanten EU-Dokumente zentral abrufbar seien, sagte Cassis.
Das Parlament bleibe zuständig, das Volk behalte das Referendumsrecht. Eine dynamische Rechtsübernahme werde es nur nach einem «bewussten und informierten Entscheid der Schweiz» geben. Neu werde sich die Schweiz an der Ausarbeitung der EU-Regeln beteiligen können. Das stelle das sogenannte «Decision Shaping» sicher.
(AWP)
