Das Abkommen soll einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen. Das Ziel ist es laut dem Bundesrat, gesundheitsgefährdende Lebensmittel frühzeitig zu erkennen. Bei Lebensmitteln könne es immer wieder zu Fälschungen oder Verunreinigungen kommen, und es gelangten nicht sichere, gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt.

Das soll sich mit dem neuen Abkommen ändern. Eine Harmonisierung der Agrarpolitik der Schweiz und der EU bleibe dabei ausgeschlossen, hielt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat fest. «Die Agrarpolitik der Schweiz bleibt weiterhin eigenständig.»

Neu wird die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden. Beim Tierschutz und bei gentechnisch veränderten Organismen konnten Ausnahmen ausgehandelt werden. Zum Beispiel sind in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen nicht automatisch auch in der Schweiz zugelassen.

Streit um EU-Kontrolleure

Die Gegnerinnen und Gegner des Abkommens befürchten einen Verlust der Schweizer Souveränität. Die EU wolle die Agrarpolitik vom Hof auf den Tisch regulieren, sagte Hannes Germann (SVP/SH). «Wir haben keinen eigenen politischen Spielraum mehr. Wohin führt das noch?»

Für Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi (Mitte/TI) ist die Notwendigkeit des Abkommens nicht ausreichend ausgewiesen. Es drohten unzählige EU-Regulierungen und zusätzliche Vorgaben.

Petra Gössi (FDP/SZ) entgegnete, EU-Vertreter würden auch künftig keine Schweizer Betriebe kontrollieren. «Diese Angst kann ich Ihnen nehmen.» Durch die Beteiligung am Warnsystem der EU werde die Konsumentensicherheit erheblich erhöht, argumentierte Matthias Michel (FDP/ZG).

Das Abkommen sei für die Nahrungsmittelindustrie zentral, hielt Benedikt Würth (Mitte/SG) fest. Es gehe um den Abbau von Handelshemmnissen und den zollfreien Marktzugang. «Wir haben schon heute ein mehr oder weniger deckungsgleiches Lebensmittelrecht mit der EU.»

Kein separates doppeltes Mehr

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das neue Abkommen mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Über das Abkommen hinausgehende und weitergehende Kompetenzen des Bundesrats lehnte der Ständerat ab.

Dabei ging es beispielsweise um Vorschriften zu Untersuchungsprogrammen und die Verpflichtung für kantonale Vollzugsbehörden, Fälle von Lebensmittelbetrug dem Bund zu melden. Der Bund soll die Kantone auch nicht anweisen können, konkrete Massnahmen zu treffen.

Das Abkommen geht wie der Stabilisierungsteil des EU-Pakets nun an den Nationalrat. Es kann nur in Kraft treten, wenn der Stabilisierungsteil gesamthaft in Kraft tritt. Neben dem Ja beider Kammern ist dafür nach Meinung des Ständerats eine zwingende Volksabstimmung mit doppeltem Mehr nötig.

Eine Minderheit im Ständerat verlangte für das Lebensmittelabkommen zusätzlich ein separates doppeltes Mehr. Der Antrag scheiterte mit 25 zu 20 Stimmen.

(AWP)