Der Bundesrat schlägt dem Parlament 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte ab 2027 vor. Dazu gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, Grossbritannien und die meisten G20-Staaten. Die USA, China und Saudi-Arabien sollen davon ausgenommen werden. Mit den USA soll indes ein entsprechendes bilaterales Abkommen abgeschlossen werden.

Mit 32 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sagte die kleine Kammer am Dienstag in der Gesamtabstimmung Ja zum geänderten Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz). Nun ist der Nationalrat am Zug.

Grund für die Revision ist ein von der OECD publizierter neuer Melderahmen für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen über Kryptowerte (MRK). Dieser bezieht sich auf den Umgang mit Kryptowerten und deren Anbietern. So sollen Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung mit den traditionellen Vermögenswerten und Finanzinstitutionen sichergestellt werden.

Musterschülerin Schweiz

Es sei wichtig, dass die Schweiz ihrer Verpflichtung nach Steuertransparenz nachkomme, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Die Umsetzung des MRK trage zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und Reputation des Schweizer Finanzplatzes bei, fügte Kommissionssprecher Fabio Regazzi (Mitte/TI) im Namen der Mehrheit an.

Neben der MRK betrifft die Vorlage auch die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten (GMS) der OECD. Die Schweiz habe sich dazu bekannt, diesen Standard umzusetzen und auch zukünftige Weiterentwicklungen zu übernehmen, sagte Keller-Sutter.

Eine Minderheit im Ständerat beantragte Nichteintreten auf beide Vorlagen, unterlag aber mit 33 zu 9 Stimmen respektive 29 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Schweiz spiele gegenüber dem Ausland die Musterschülerin, was zu einer Verschlechterung ihrer Standortattraktivität führen könnte, kritisierte Werner Salzmann (SVP/BE).

Das Plenum folgte mit einer Ausnahme aber dem Bundesrat. Einzig die neu geplanten Strafen wegen fahrlässiger Verletzung der Sorgfalts-, Melde- und Auskunftspflicht gingen der Mehrheit zu weit. Die diesbezüglichen geltenden Rechtsgrundlagen genügten, lautete der Tenor.

(AWP)