Mit 31 zu 11 Stimmen sagte die kleine Kammer Ja zum Vorstoss der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug. Dort ist bereits eine gleichlautende Motion der Mitte-Fraktion hängig.
Namentlich sollen grosse digitale Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und Anbieter von KI-Anwendungen gesetzlich dazu verpflichtet werden, Massnahmen für den Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Sie sollen beispielsweise die Verbreitung illegaler oder gefährdender Inhalte für junge Personengruppen stoppen müssen. Weiter sieht der Motionstext ein Verbot von personenbezogener Werbung für Minderjährige vor.
Kinder und Jugendliche könnten Risiken im Internet nicht so gut einschätzen wie Erwachsene, machte Gmür-Schönenberger geltend. «Eltern wissen oft nicht, wann und wie ihre Kinder im digitalen Raum berieselt, belästigt, bedrängt und abhängig gemacht werden.» Deshalb müssten die grossen Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.
Es gehe nicht um ein Technologieverbot, sagte Gmür-Schönenberger. Die Motion wolle weder Smartphones noch soziale Medien verbieten. Der Bundesrat brauche aber klare Vorgaben, wie Schutzlücken bei digitalen Anwendungen geschlossen werden könnten. «Die Zeit drängt, der Handlungsbedarf ist längst gegeben.»
Medienminister Albert Rösti zeigte grosses Verständnis für das Anliegen eines stärkeren Jugendschutzes. Der Bundesrat lehne die Motion aber ab, weil er bereits an der Arbeit sei. Die Botschaft zur Plattformregulierung werde derzeit erarbeitet. Die Forderungen der Motion würden dabei berücksichtigt, versprach Rösti.
(AWP)
