Es könne nicht sein, dass meldepflichtige Unternehmen mit einer einfachen Begründung ohne Rechtsfolgen geeignete Inländer oder Inländerinnen ablehnten, heisst es in der Motion. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sollen die Möglichkeit haben, eine Sanktion zu verfügen, wenn ein meldepflichtiges Unternehmen einen vom RAV als geeignet eingestuften Kandidierenden nicht akzeptiert und stattdessen eine Person anstellt, die nicht als Inländer oder Inländerin gilt.
Gegenüber einer generellen Zuwanderungsabgabe sei eine solche Massnahme viel zielgerichteter und effektiver, da sie einen echten Beitrag zur Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials leiste, hiess es weiter.
Der Bundesrat - vertreten durch Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin - teilt das Anliegen der Motion, das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich auszuschöpfen und den bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden bei erhöhter Arbeitslosigkeit einen bevorzugten Zugang zu offenen Stellen zu ermöglichen. Sanktionen gegenüber Unternehmen lehnt er jedoch ab.
Personalberatende müssten in Zukunft nämlich darüber urteilen, welche Person tatsächlich am besten in ein Unternehmen passt, statt den Unternehmen einfach passende Dossiers vorzustellen. Dies falle nicht in die Kompetenz der RAV und würde die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen stark einschränken, so der Bundesrat.
Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufsarten, für die eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent und mehr gemessen wird. In diesen Berufen sind die Betriebe dazu verpflichtet, offene Stellen zunächst den RAV zu melden. Die Stellen werden in einem geschützten Bereich ausgeschrieben, auf den während fünf Tagen ausschliesslich beim RAV registrierte Personen Zugriff haben. Weitaus am stärksten von der Stellenmeldepflicht betroffen sind die Industrie und der Bau.
(AWP)
