Um die Zuwanderung aus der EU nach Inkrafttreten des neuen Vertragspakets einzuschränken, soll die Schweiz neu eigenständig Massnahmen ergreifen können, wenn sie auf ihrem Gebiet schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme feststellt. Justizminister Beat Jans bezeichnet die neu mit der EU ausgehandelte Schutzklausel regelmässig als Erfolg.

Der Bundesrat muss die Aktivierung der Schutzklausel prüfen, wenn einer von vier Schwellenwerten überschritten wird. Es sind die Nettozuwanderung aus der EU, die Zahl der neuen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Zunahme der Arbeitslosigkeit oder die Sozialhilfequote. Wird einer dieser Werte landesweit überschritten, muss der Bundesrat handeln.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) will nun weitergehen. Sie fordert den Bundesrat auf, jährlich zu prüfen, ob die Schutzklausel aufgerufen werden muss. Und - dies dürfte weit mehr zu reden geben - sie möchte zusätzlich eine Lenkungsabgabe einführen.

Bevölkerung soll von Geldern profitieren

Diese Zuwanderungsabgabe soll die von der EU und der Schweiz ausgehandelte Schutzklausel bei den Bilateralen III ergänzen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Entscheid für das neu einzuführende Instrument fiel in der SPK-S mit 7 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Sie sei überzeugt, dass die Zuwanderungsabgabe Anreize schaffe, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, hiess es.

Gemäss Angaben der SPK-S soll die Abgabe für unselbstständig Erwerbstätige bei den Unternehmen erhoben werden. Bei Familienangehörigen sollen die volljährigen nachziehenden Personen abgabepflichtig sein.

Die Erträge der Abgabe sollen an die Bevölkerung verteilt werden. Die Abgabe soll auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen werden, sobald die Schutzklausel aktiviert wurde.

Bundesrat warnt vor Einführung

Neu ist die Idee einer Zuwanderungsabgabe nicht. Die Denkfabrik Avenir Suisse hatte eine solche schon vor Jahren zur Diskussion gestellt. Im Rahmen der Debatte um einen letztlich gescheiterten Gegenvorschlag zur «Keine 10-Millionen-Schweiz»-Initiative kam die Forderung erneut aufs Tapet.

Die Befürwortenden einer Lenkungsabgabe argumentieren, dass eine richtig ausgestaltete Abgabe die Zuwanderung beschränken und gleichzeitig sicherstellen könne, dass primär diejenigen zuwanderten, die eine hohe Wertschöpfung generierten. Wenn die erhobenen Gelder an die Wohnbevölkerung rückverteilt würden, führe das Instrument auch nicht zu einer weiteren Aufblähung des Staates.

Zu einem anderen Schluss kommt der Bundesrat. Gemäss einem Anfang Mai publizierten Bericht, in dem drei Modelle für eine mögliche Zuwanderungsabgabe geprüft wurden, schrieb die Landesregierung, dass eine Abgabe für Personen aus EU- und Efta-Staaten «nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar» wäre. Bei Familienangehörigen stünde sie zudem potenziell im Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Zudem ergäbe die Einführung einer solchen Abgabe laut dem Bundesrat «erhebliche rechtliche Hürden und keinen nachweisbaren volkswirtschaftlichen Nutzen». Ausserdem seien Zuwanderungsabgaben international kaum verbreitet.

Schärfere Regeln für Zugewanderte

Kurz gesagt, verweist der Bundesrat auf das im Vertragspaket ausgehandelte Schutzkonzept zur Steuerung der Zuwanderung. Doch dieses geht der SPK-S auch in anderen Punkten zu wenig weit.

Sie will beispielsweise die Erwerbstätigeneigenschaft von EU-Staatsangehörigen genauer definieren und auch deren Verifizierung präzisieren. Ausserdem soll bei der Ausübung des Rechts auf Daueraufenthalt eine eingehende Prüfung vorgenommen werden in Fällen, in denen das Risiko eines rein marginalen Nebenerwerbs besteht.

Weiter sollen die Migrationsbehörden verpflichtet werden, das Fortbestehen des Aufenthaltsrechts zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf schliessen lassen, dass die Aufenthaltsvoraussetzungen gemäss Freizügigkeitsabkommen nicht mehr erfüllt sind.

Sicherheit stärken

Auch im Bereich der Sicherheit sieht die SPK-S Handlungsbedarf. Sie beschloss, dass im Rahmen der Bewilligungs- und Meldepflicht konsequent geprüft werden muss, ob von der antragstellenden Person eine Gefahr ausgeht. Bei Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten müssten die zuständigen Behörden prüfen, ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellen.

Bei Drittstaatsangehörigen muss laut der Ständeratskommission ein Strafregisterauszug aus dem Herkunfts- oder Heimatstaat verlangt werden. Ergibt die Überprüfung, dass die betroffene Person eine entsprechende Gefahr darstellt, so kann ihr der Aufenthalt verweigert oder eingeschränkt werden.

In der Herbstsession beugt sich die kleine Kammer über das gesamte EU-Vertragspaket.

(AWP)