Das Bundesverwaltungsgericht hat der Swisscom im Glasfaserstreit mit der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) recht gegeben. Die Weko hatte der Swisscom eine Busse von 18,4 Millionen Franken aufgebrummt, weil sie die geänderte Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig hielt. Die Swisscom hatte die Netzarchitektur auf nur noch eine Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht umgestellt. Die Weko hatte jedoch auf einen Ausbau mit einer Zuleitung für jeden Haushalt gepocht.
Das Veto der Weko hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt umgestossen. Die Weko sei zu Unrecht von einer Kartellrechtsverletzung ausgegangen, da die Swisscom auf dem in diesem Fall relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehabe, hiess es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter hoben auch die Busse von 18,4 Millionen Franken gegen die Swisscom auf.
Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden. Ob die Weko Rekurs beim höchsten Schweizer Gericht einlegt, ist noch nicht klar. Man werde voraussichtlich am (morgigen) Mittwoch informieren, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
Neue Anschlüsse mit Direktleitungen
Die Swisscom will unabhängig vom Urteil den Glasfaserausbau mit hohem Tempo weiterführen. Neue Anschlüsse würden vorläufig in der von der Weko geforderten Bauweise mit Direktleitungen von der Telefonzentrale bis zum Hausanschluss realisiert, sagte der Sprecher weiter.
Weiterhin unklar ist, ob die Swisscom die Glasfaseranschlüsse noch umbaut, die sie wegen des Weko-Verdikts nicht in Betrieb nehmen konnte. Bis Ende Juni 2026 waren so noch 170'000 Glasfaserleitungen blockiert. Neuere Zahlen will der Konzern laut einem Sprecher anlässlich der Ergebnisse zu den ersten neun Monaten bekannt geben, die am 5. November publiziert werden.
jb/
(AWP)
