Im Rahmen der Nachlassstundung erhalte das Unternehmen die nötige Zeit, um die geplanten Restrukturierungsmassnahmen umzusetzen, heisst es als Begründung. Zur gegebenen Zeit wolle man über weitere Schritte im Rahmen des Restrukturierungsprozesses informieren.
Zudem bittet das Unternehmen in der Mitteilung alle Aktionäre, Gläubiger und weiteren Stakeholder, die geplanten Restrukturierungsmassnahmen zu unterstützen. Ohne die Unterstützung bliebe dem Unternehmen trotz der Nachlassstundung nur der Weg in den Konkurs.
Die Schweizer Börse SIX hatte am (heutigen) Freitagmittag die Handelsaussetzung per sofort bekannt gegeben, jedoch dazu die Gründe nicht genannt. Nachdem das Unternemen nun den Entscheid des Kantonsgerichts kommuniziert hat, wird der Handel ab 15.30 Uhr wieder aufgenommen.
Erst Anfang August hatte SIX die Dekotierung der Aktien von Talenthouse per 9. November 2023 beschlossen, wogegen das Unternehmen aber Einsprache eingelegt hatte. Schon seit längerem kämpft Talenthouse mit hohen Schulden. Anfang Juni dieses Jahres hatte die Revisionsgesellschaft von Talenthouse das Unternehmen über die offensichtliche Überschuldung der Gesellschaft benachrichtigt.
cg/tv
(AWP)