Von den 41 Mitarbeitenden, die gehen müssen, entfallen 28 auf die Redaktionen in der Deutschschweiz und neun auf jene der Westschweiz. Vier weitere gehören dem Print-Desk an, wie Tamedia mitteilte.

Bis Ende Oktober würden die Betroffenen in Gesprächen über ihre Entlassung informiert. In der Westschweiz läuft dazu noch ein Konsultationsverfahren. Bereits am Montagnachmittag wurden mit den Mitarbeitern erste Gespräche zu möglichen Frühpensionierungen geführt.

Der Kahlschlag, der von vielen Mitarbeitenden befürchtet wurde, blieb damit aus. Ursprünglich war die Rede davon, dass sogar jede dritte Stelle gestrichen würde.

Rückläufiger Werbemarkt als Grund

Als Grund für die Entlassungen gab Tamedia die «sich ändernde Nutzung von Medienangeboten und die Erwartungen der Leserschaft» an. Zudem sei der Werbemarkt nach wie vor stark rückläufig.

Um die publizistische Stärke zu erhalten und die Redaktion in die Zukunft zu führen, wolle sich Tamedia laufend erneuern, heisst es in der Mitteilung. Dazu sollen Aufgaben gebündelt, Administration reduziert und Prozesse vereinfacht und automatisiert werden. Zudem setze Tamedia auf den gezielten Einsatz von künstlicher Intelligenz.

Tamedia hatte im Jahr 2024 zugesichert, bis Ende September 2026 keine weiteren Journalistinnen und Journalisten zu entlassen. In den Redaktionen wurden damals 55 Vollzeitstellen abgebaut, 30 in der Deutschschweiz und 25 in der Westschweiz. Nun erfolgte die Ankündigung des nächsten Abbaus in der zweiten Oktoberwoche.

Kritik an der Kündigungswelle

Der Berufsverband Impressum kritisiert die Pläne von Tamedia. Der Personalabbau schwäche die Presse, die für die demokratische Debatte unverzichtbar sei, teilte Impressum mit. «Warum fehlt den Medien offensichtlich eine wirtschaftliche Weitsicht mit einem kalkulierbaren Risiko?», wird Franca Siegfried vom Vorstand Zürcher Presseverein zitiert.

Impressum kündigt Solidaritätsaktionen entsprechend den Wünschen der Medienschaffenden an. Zudem fordert Impressum nicht nur die Einleitung einer Konsultationsphase in der Westschweiz, sondern auch ein ähnliches Vorgehen in der Deutschschweiz, trotz fehlendem Gesamtarbeitsvertrag.

(AWP)