Am 1. Oktober dieses Jahres tritt die entsprechende Änderung der eidgenössischen Signalisationsverordnung in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Zur Begründung gab die Landesregierung an, der Vorschlag sei in der Vernehmlassung zur geplanten Verordnungsänderung auf breite Zustimmung gestossen.

Hingegen müssen Städte und Gemeinden bei der Sanierung von Hauptstrassen mit zu viel Lärmemissionen innerorts künftig nicht primär auf sogenannte Flüster-Strassenbeläge setzen. Dieser Vorschlag war laut Bundesrat in der Vernehmlassung stark umstritten.

Der Bundesrat teilte weiter mit, die Anordnung von Tempo 30 auf siedlungsorientierten Strassen, also in den Quartieren, bleibe unverändert möglich. Sie ist seit dem 1. Januar 2023 erleichtert, da keine Gutachten mehr erforderlich sind.

Tempo 30 kann laut Bundesrat zudem eingeführt werden, wenn dieses Regime ausschliesslich der Verbesserung der Lebensqualität dient - auch ohne Sicherheitsgründe, oder zum Schutz vor Umweltbelastung.

Im Weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen anzupassen. Künftig wird auf verkehrsorientierten Strassen mit Tempo 30 grundsätzlich kein Rechtsvortritt zulässig sein. Damit bleibe der Verkehrsfluss auf diesen Strassen gewährleistet, schreibt der Bundesrat.

Gleichzeitig sollen weiterhin Fussgängerstreifen auf die Strasse gemalt werden können, damit Passantinnen und Passanten die Strasse sicher queren können.

Reaktion auf Parlamentsentscheid

Mit der Verordnungsanpassung reagiert die Landesregierung auf eine 2024 vom Parlament überwiesene Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger.

Dieser forderte in seinem bereits 2021 eingereichten Vorstoss, die «Hierarchie des Strassennetzes» sei inner- und ausserorts zu sichern. Die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts auf 30 Stundenkilometer verbreite sich «auf chaotische Weise».

Das schwäche die Funktionalität des Strassennetzes, und die Verkehrsteilnehmer wüssten bald nicht mehr, wo Tempo 50 und wo Tempo 30 gelte. Bei verkehrsorientierten Strassen sei die zulässige Höchstgeschwindigkeit «bis auf einige Ausnahmen» bei Tempo 50 zu belassen, so Schilliger.

Vor rund einem Jahr schickte der Bundesrat seine Änderungsvorschläge in die Vernehmlassung. Er schrieb damals, es brauche klarere Regeln, doch ein grundsätzliches Verbot für Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsachsen liefe der Verkehrssicherheit zuwider.

Die im vergangenen Dezember zu Ende gegangene Vernehmlassung zeigte, dass der ursprüngliche Bundesratsvorschlag links-grünen Parteien zu weit ging, der SVP hingegen zu wenig weit. Zu reden gab auch, dass der Bundesrat die Änderungen in einer Verordnung verankern wollte und nicht in einem Gesetz, wie es Peter Schilliger vorschwebte.

Damit kann weder das Parlament noch das Volk mitreden, was beispielsweise Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone und die Stadt Biel hervorhoben.

Städte und Gemeinden teilweise zufrieden

Zu den heftigsten Kritikern in der Vernehmlassung gehörten der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizer Städteverband. Sie sprachen am Mittwoch in einer Mitteilung von einem Teilerfolg. Der Bundesratsbeschluss sei «weniger Tempo-30-feindlich» als zuerst geplant.

Er bedeute, dass die Signalisation von Tempo 30 auf Hauptachsen zwar erschwert werde, doch bleibe ein Tempo-30-Regime bei erhöhtem Lärm und Risiken für Menschen möglich. Die «starre Priorisierung» von lärmarmen Belägen sei vom Tisch. Als «unnötigen Zusatzaufwand» bezeichnen die Städte und Gemeinden allerdings die neue Gutachten-Pflicht.

(AWP)