Den Beschlüssen der grossen Kammer schloss er sich am Dienstag oppositionslos an. Damit gilt der Sondersatz von 3,8 Prozent nur bis 2031 statt wie ursprünglich vom Ständerat gewünscht bis 2035. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Ohne die Verlängerung hätte die Beherbergungsbranche ab Ende 2027 für ihre Leistungen den normalen Mehrwertsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent entrichten müssen. Das hätte der Nationalrat zunächst auch so gewollt, dann aber eine Verlängerung um lediglich vier Jahre beschlossen.
Planungssicherheit schaffen
Die Hotellerie habe jüngst Rekordzahlen ausgewiesen, lautete das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner einer Verlängerung. Es gehe ihr gut. Daher sei es nicht mehr gerechtfertigt, den 1996 zur Stützung der damals kriselnden Branche eingeführten Sondersatz ein siebtes Mal zu verlängern.
Doch eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat konnte sich durchsetzen. Sie argumentierte, die Branche stehe wegen des starken Frankens und des Fachkräftemangels nach wie vor unter Druck. Zudem bräuchten die betroffenen Betriebe Planungssicherheit. Das Parlament selbst habe mit einer Motion eine weitere Verlängerung verlangt. Nun davon abzurücken, komme einer Steuererhöhung für Hotels gleich.
Auch der Bundesrat war gegen die erneute Verlängerung des Sondersatzes. Die Vorlage hatte er gegen seinen Willen erarbeitet. Laut Finanzministerin Karin Keller-Sutter hat sich die Situation für die Hotelleriebetriebe wesentlich verbessert. Deshalb sei die Steuersubvention nicht mehr angezeigt.
Die Aufhebung des Sondersteuersatzes würde dem Bund laut Aussagen im Parlament pro Jahr 300 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen. Anträge für eine Erhöhung des Sondersatzes für die Hotellerie auf 5 Prozent respektive den Sondersatz nur für Betriebe mit unter 10 Millionen Franken Umsatz Franken anzuwenden, scheiterten.
(AWP)
