Wenige Monate vor der Abstimmung über höhere Mehrwertsteuersätze zugunsten der 13. AHV ist im Bundesparlament ein brisanter Vorschlag aufgekommen: Die «Dreizehnte» soll ausschliesslich an AHV-Bezügerinnen und AHV-Bezüger mit Hauptwohnsitz in der Schweiz ausgezahlt werden. Folglich würden gewisse Gruppen von der zusätzlichen Rentenzahlung ausgeschlossen, die ab diesem Jahr jeweils im Dezember entrichtet wird. Es handelt sich namentlich um Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie um leistungsberechtigte Bürger anderer Staaten.
Der Autor des Vorschlags, Nationalrat Calame Didier (SVP/NE), begründet seinen Vorstoss mit der Kaufkraft. Die 13. AHV solle Personen zukommen, die dem Preisniveau in der Schweiz ausgesetzt sind. Empfängerinnen und Empfänger im Ausland lebten jedoch in Staaten, in denen die Lebenshaltungskosten klar tiefer seien als in der Schweiz.
«In solchen Fällen wird die Auszahlung einer 13. Rente nicht dem Zweck gerecht, der für ihre Annahme durch das Volk ausschlaggebend war», schreibt der Politiker. Da die Finanzierung der AHV eine wachsende Herausforderung für die öffentlichen Finanzen darstelle, sei es «unerlässlich, die verfügbaren Mittel auf diejenigen zu konzentrieren, die in unserem Land leben und tatsächlich unter den hohen Preisen, Mieten, Krankenkassenprämien und sonstigen laufenden Ausgaben leiden». So würden letztlich auch «erhebliche» Einsparungen erzielt.
Solche Einsparungen sind wohl willkommen, wenn man etwa die demografische Entwicklung oder eben das zähe Ringen im Bundesparlament um die Finanzierung der 13. AHV-Rente bedenkt. Dennoch dürfte der Vorstoss aus der Feder des Neuenburger Politikers keinen leichten Stand haben.
Zum einen ist das Sparpotenzial beschränkt, wie ein Blick in die Statistik des Bundes zeigt. Dieser zufolge fliesst rund ein Siebtel der gesamten Rentensumme ins Ausland. Dies nicht nur, weil die meisten Bezüger in der Schweiz wohnen, sondern auch weil im Ausland lebende Empfänger typischerweise eine kürzere Beitragsdauer und darum eine vergleichsweise tiefe Altersrente haben. Sie beträgt im Schnitt 702 Franken, während in der Schweiz lebende Männer und Frauen auf durchschnittlich 1969 Franken kommen.
Zum anderen gibt es laut dem Bundesrat hohe rechtliche Hürden. So regelt das Gesetz, dass die Renten an Schweizer Staatsangehörige weltweit ausbezahlt werden. Bürger anderer Staaten sind leistungsberechtigt, solange sie in der Schweiz wohnen oder nach ihrem Wegzug von internationalen Abkommen eingeschlossen sind. Solche Verträge sind beispielsweise das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und verschiedene bilaterale Sozialversicherungsabkommen. Sie enthalten Regeln zu Leistungsexport und Gleichbehandlung, welche die Auszahlung von AHV-Renten an Angehörige der Vertragsstaaten verlangen.
Auch wenn der Bundesrat den Vorstoss - eine Motion - ablehnt, wird er als Nächstes im Nationalrat besprochen. Sagt dieser Nein, ist die Motion erledigt. Bei einem Ja folgt die Beratung im Ständerat. Nur wenn beide Parlamentskammern zustimmen, muss der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorlegen.
Abstimmung im November über höheren Mehrwertsteuersatz
Im Juni haben die Politiker in Bern nach langem Hin und Her eine Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente gefunden. Sie wollen das Geld über eine Mehrwertsteuererhöhung beschaffen. Dabei soll der Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungen von 3,8 auf 4,0 Prozent steigen. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs bleibt bei 2,6 Prozent.
Die Mehrwertsteuererhöhung muss von Volk und Ständen gutgeheissen werden. Bei einem Nein stellt sich zwar die Finanzierungsfrage von Neuem, die «Dreizehnte» wird dennoch ausbezahlt. Bei einem Ja werden die erhöhten Mehrwertsteuersätze voraussichtlich ab 2028 eingeführt.
Gut möglich ist, dass sich in der Diskussion um die Finanzierungslösung Stoff für den Vorstoss von Nationalrat Calame Didier ergibt. Denn schon als das Parlament die Finanzierung beriet, fragte es sich wer zu dieser Finanzierung beitragen könne. Rentnerinnen und Rentner im Ausland bezahlten keine Schweizer Mehrwertsteuer, hiess es.
Erhöhe man diese Steuer, so leisteten die ausserhalb der Schweiz lebenden Bezüger keinen Finanzierungsbeitrag, obschon sie die zusätzliche Rente Dezember für Dezember erhalten. Das Parlament hat diese Überlegung nicht weiter vertieft.
Die Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der AHV ist auf den 29. November angesetzt. Ein anderes Anliegen kommt dann auch an die Urne: die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare».

